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„Standortentwicklungsgesetz“: EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet
Wien, Brüssel, am 11. Oktober 2019. Im Zuge von Vertragsverletzungsverfahren leitet die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Laut einer aktuellen Stellungnahme der EU-Kommission wird jetzt auch Österreich aufgefordert, sein innerstaatliches Recht mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Einklang zu bringen. „Gegenstand des Verfahrens ist außerdem das neue Standortentwicklungsgesetz von 2019“, heißt es wörtlich. Eine Grundlage dafür ist eine Beschwerde der österreichischen Umweltbewegung, die das ÖKOBÜRO eingebracht hatte.
Anlässlich der begründeten Stellungnahme der EU-Kommission fordert die Umweltschutzorganisation WWF Österreich die Politik zum Handeln auf. „Die Bundesregierung muss das Standortgesetz möglichst rasch zurücknehmen, bevor es in der Praxis Schaden an Natur und Umwelt anrichten kann. Zentrale Bestimmungen sind sowohl verfassungsrechtlich höchst problematisch als auch unions- und völkerrechtlich sehr bedenklich“, sagt Hanna Simons, Leiterin Natur-und Umweltschutz beim WWF Österreich. „Umweltstandards und Beteiligungsrechte dürfen nicht ausgehebelt werden, um kritische Großprojekte durchboxen zu können.“
„Anstatt Umweltprüfungen qualitativ zu verbessern, werden umstrittene Großprojekte einseitig privilegiert, was Umweltverschmutzung und Naturzerstörung erleichtert“, sagt Simons. „Wir brauchen aber keinen Freibrief für Betonierer und Husch-Pfusch-Vorhaben, sondern qualitativ bessere Verfahren – durch bessere Materiengesetze, mehr Sachverständige und vor allem bessere Unterlagen seitens der Projektbetreiber“, zeigt Hanna Simons wirksame Alternativen für bessere Umweltprüfungen auf.
Hier der Link zur Vertragsverletzungsverfahren im Oktober.
Rückfragehinweis:
Sarah Bimingstorfer
Pressesprecherin WWF Österreich
Tel: +43 676 83 488 216
E-Mail: sarah.bimingstorfer@wwf.at
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