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Überraschendes Gerichtsurteil zum „Seeadler Vogelmord“

Wien, Korneuburg, am 22. August 2008 – Heute fand am Landesgericht in Korneuburg ein erster Prozess gegen jenen Mann statt, der kurz vor Jahresbeginn in Bernhardsthal im nördlichen Weinviertel mindestens einen, wahrscheinlich aber sogar zwei Seeadler getötet haben dürfte. Bei dem Prozess war zu klären, ob der mutmaßliche Täter gegen den § 182 StGB „Andere Gefährdungen des Tier- oder Pflanzenbestandes“ verstoßen hat. Dieser Paragraph sieht schwere Strafen für Personen vor, die den Tier- und Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet konkret gefährden. Das Gericht anerkannte zwar, dass durch den Abschuss die Möglichkeit einer Gefährdung des Seeadlerbestandes besteht, weil sich diese konkrete Gefährdung aber nicht mit letzter Sicherheit beweisen ließ, wurde der Angeklagte in diesem Punkt freigesprochen. Der Freispruch bezieht sich nicht auf den nach wie vor aufrechten Vorwurf gegen den Mann, ein oder sogar zwei Seeadler absichtlich getötet zu haben. Dazu wird es eine eigene Verhandlung am Bezirksgericht Mistelbach geben.
Ein Jogger hatte am 30. Dezember 2007 auf der Landstraße von Altlichtenwarth nach Bernhardsthal gesehen, wie ein Mann einen riesigen Vogel schoss, ihn in ein Auto packte und davon raste. Der Augenzeuge erstattete am Polizeiposten Bernhardsthal unverzüglich Anzeige gegen unbekannte Täter. Der mutmaßliche Schütze konnte rasch ausgeforscht werden, behauptete aber eine Krähe geschossen zu haben. In seinem Auto wurden jedoch Blutproben sichergestellt, die zeigten, dass es sich tatsächlich um einen Seeadler gehandelt hatte. Im Kofferaum wurden darüber hinaus Blutspuren gefunden, die mit großer Wahrscheinlichkeit von einem zweiten Seeadler stammen.
Der WWF Österreich hatte in einem Gutachten für die Staatsanwaltschaft dargelegt, dass durch den Abschuss der österreichische Seeadlerbestand tatsächlich gefährdet ist. „Aus unserer Sicht liegt jedenfalls ein schwerer Eingriff vor“, so Dr. Bernhard Kohler, Leiter des WWF-Seeadlerprojektes – „egal, ob es sich bei dem getöteten Vogel um einen Angehörigen des heimischen Brutpopulation handelt, die nur aus sieben Paaren besteht oder ob es einer der 100-140 Wintergäste aus Nordeuropa war, die alljährlich zu uns kommen. Das Gericht wollte eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 182 nur dann anerkennen, wenn es ein österreichischer Brutvogel war“, bedauert Kohler „und das konnten wir natürlich nicht mit Sicherheit sagen.“
Der Freispruch ist allerdings nicht das letzte Wort, denn der Täter muss sich noch auf Bezirksebene für den illegalen Abschuss verantworten. Der Seeadler ist in den Jagdgesetzen als ganzjährig geschont ausgewiesen. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass hier ein Kardinalverstoß gegen das Jagdrecht und auch gegen die Waidmannsehre vorliegt“, sagt Dr. Peter Lebersorger von der Zentralstelle der Landesjagdverbände. „Die gesamte Aufmerksamkeit richtet sich jetzt auf die Bezirkshauptmannschaft als Strafbehörde“. Tatsächlich sind während der heutigen Verhandlung Indizien für einen zweiten Seeadlerabschuss öffentlich bekannt geworden.
„Wir befürchten, dass der heutige Freispruch das falsche Signal für all jene ist, die meinen, sich über Naturschutzgesetze einfach hinwegsetzen zu können!“ erklärt Mag. Gábor Wichmann von BirdLife Österreich. „Wir hoffen, dass bei der nächsten Verhandlung die Tat endgültig aufgeklärt und der mutmaßliche Täter seiner verdienten Strafe zugeführt wird.“
Weitere Informationen:
Dr. Bernhard Kohler, Leiter des WWF Seeadlerprogramms, Tel. 01 / 488 17 281
Dr. Peter Lebersorger, NÖ Landesjagdverband, Tel. 01 / 405 16 36 – 24
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