Höchstgericht bestätigt fehlende Rechtskonformität von Abschuss-Verordnungen für geschützte Tierarten – Ende der pauschalen Tötungen gefordert
Vogelmörder an der niederösterreichischen Grenze
Wien, am 16. Jänner 2008 – Die Serie der illegalen Abschüsse von Seeadlern reißt nicht ab. Wie erst jetzt bekannt wurde, entdeckten tschechische Vogelkundler Ende Dezember 2008 einen schwer verletzten, jungen Seeadler mit mehreren Schrotkugeln im Körper. Er lag in einem Wald unmittelbar an der Grenze zum niederösterreichischen Weinviertel.
Der Seeadler war extrem ausgehungert, hatte einen gebrochenen Flügel und eiternde Wunden. Die schweren Verletzungen des Adlers lassen den Schluss zu, dass er sich schon seit längerem in dem Wald aufgehalten haben muss. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Abschuss auf österreichischer Seite erfolgt ist – denn tschechische Täter hätten reichlich Zeit gehabt, den Vogel zu beseitigen“, erklärt Mag. Christian Pichler vom WWF. Derzeit wird der verletzte Adler in einer Greifvogelstation gepflegt; ob er überleben wird ist fraglich.
Der aktuelle Fall setzt eine Serie illegaler Anschläge auf den majestätischen Seeadler – Österreichs Wappentier – fort. Falls auch diesmal der Täter in Niederösterreich zu suchen ist, würde es sich bereits um den vierten Abschuss eines Seeadlers im Weinviertel innerhalb eines Jahres handeln. Zuletzt wurde am 12. November 2008 bei Hauskirchen im Bezirk Mistelbach ein Adler gefunden, der offenbar in einer illegalen Schlagfalle gefangen und dann erschossen wurde. Im Dezember 2007 war es im niederösterreichischen Bernhardsthal zum bislang spektakulärsten Fall gekommen: einem Jäger konnte der Abschuss von zwei Seeadlern nachgewiesen werden. Im anschließenden Strafprozess wurde der Mann vom Vorwurf der Bestandsgefährdung freigesprochen. „Nach dem skandalösen Freispruch des Täters von Bernhardsthal glauben manche Personen offenbar, freie Hand beim Abschuss von Seeadlern zu haben“, verurteilt Pichler den aktuellen Vorfall scharf.
WWF und Niederösterreichischer Landesjagdverband fordern eine konsequente Untersuchung und Verfolgung der aktuellen Fälle und den raschen Abschluss des Verfahrens gegen den Schützen von Bernhardsthal. Seine Verurteilung wegen Übertretung des Jagdgesetzes ist über ein Jahr nach der Tat immer noch nicht rechtskräftig.
„Abschüsse im Grenzbereich sind naturgemäß ein strittiges Thema“ sagt Dr. Peter Lebersorger von der Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände „Es soll jedoch niemand glauben, dass er mit billigen Ausreden davonkommt. Wir werden im vorliegenden Fall engen Kontakt mit der tschechischen Jägerschaft suchen, um den Abschuss zu klären. Egal, auf welcher Seite der Grenze der Schütze zu suchen ist – er hat gegen das Jagdgesetz verstoßen und einen schweren Schlag gegen unseren gemeinsamen Seeadlerbestand geführt!“
Tschechische Naturschützer und Jäger planen nun ein Treffen aller beteiligten Parteien, um der illegalen Greifvogelverfolgung im südmährisch-weinviertlerischen Raum endlich einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Der Seeadler ist in Österreich nach wie vor vom Aussterben bedroht, die Erholung der Bestände wird seit Jahren durch illegale Verfolgung massiv behindert.
Rückfragehinweis:
Mag. Christian Pichler, WWF Seeadler Projekt, Tel. 01/48817-279
Dr. Peter Lebersorger, Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände, Tel. 01 / 405 16 36 – 24
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