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Wolf in Tirol: Jagdgesetz-Novelle ist klar rechtswidrig
Die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisiert die heute präsentierte Novelle zum Tiroler Jagdgesetz, mit dem die Tötung von Wölfen europarechtswidrig beschleunigt werden soll. “Streng geschützte Wölfe per Verordnung quasi pauschal zum Abschuss freizugeben, ist klar europarechtswidrig. Das sagt nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch das vom Land Tirol kürzlich selbst beauftragte Rechtsgutachten. Außerdem ist dieser Weg auch fachlich gescheitert”, kritisiert der WWF in einer ersten Reaktion. Die Naturschutzorganisation verweist auf das Beispiel Kärnten, wo im Herbst auf Basis einer solchen Verordnung ein Wolf getötet wurde – der falsche, wie sich im Nachhinein herausstellte.
Erst vor wenigen Monaten hat das Land Tirol selbst ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um weitere Wege zu prüfen, Wölfe zu töten. Das Gutachten von Universitätsprofessor Walter Obwexer bestätigt jedoch, was zuvor bereits die Europäische Kommission klargemacht hatte, nämlich “dass es immer eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen nationalen Behörde geben muss. Diese kann nicht durch eine vorab per Verordnung festgelegte Abfolge faktischer Ereignisse ersetzt werden”, schreibt Professor Obwexer im Rechtsgutachten. “Angesichts dieser klaren Rechtswidrigkeit des neuen Gesetzes von einem ‘juristischen Grenzgang’ zu sprechen ist für rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger ein Hohn”, kritisiert der WWF.
Der geplanten Abschusserlaubnis durch eine Verordnung mangelt es an Beteiligungsrechten und Kontrollbefugnissen. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden, was laut dem Gutachten ebenfalls rechtswidrig ist. Was im Gesetz hingegen fehlt, sind substanzielle Verbesserungen für die Landwirte, die seit Jahren mehr Unterstützung beim Herdenschutz benötigen. “Pilotprojekte in Tirol und in unseren Nachbarländern zeigen, dass Herdenschutz-Maßnahmen Wirkung zeigen. Die Tiroler Landespolitik ist gefordert, hier konkrete Verbesserungen zu erarbeiten”, fordert der WWF.
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