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WWF-Erfolg: Mehr Rechte für Umweltorganisationen im Artenschutz
Schon seit Jahren kämpft der WWF – wenn nötig auch vor Gericht – für EU-rechtlich streng geschützte Tierarten. Dazu zählen unter anderem auch der Biber, der Fischotter und der Wolf. Nun können wir einen wichtigen Erfolg feiern, der den Artenschutz in Österreich wieder in bessere Bahnen lenkt und Hoffnung macht. Denn der Verwaltungsgerichtshof stärkt die Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz. Diese müssen das Recht haben, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein – dank des Urteils nun auch im Falle von Verordnungen. Damit hat die Entscheidung weitreichende Folgen für die zahlreichen Verordnungen vieler Bundesländer zur Tötung streng geschützter Arten.
20 Fischotter „entnommen“
Um die Tragweite dieser Entscheidung zu verstehen, hilft ein Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre im Umgang mit streng geschützten Arten. Bereits 2017 wurde ein erster Bescheid erlassen, in dem es hieß, dass Fischotter „entnommen“ – also getötet – werden dürfen. Vor dem NÖ Landesverwaltungsgericht wurde dem WWF schließlich die Parteistellung im Verfahren zugestanden und der Bescheid kurz vor Ablauf aufgehoben. Leider kam dies für 20 Fischotter zu spät. Ein Folgebescheid der Naturschutzbehörde wurde ebenso von WWF erfolgreich beeinsprucht und kein weiterer Fischotter wurde getötet.
Bei Bescheiden hatte der WWF nun Parteistellung erkämpft und konnte dadurch erfolgreich gegen weitere mangelhafte Bescheide vorgehen. Die Politik versuchte daraufhin die gerade gewonnene Parteistellung von anerkannten Umweltorganisationen zu umgehen und im Laufe der Zeit wählten Politiker:innen für Ausnahmeverfahren immer öfter den Weg über Verordnungen statt über Bescheide. Biber, Fischotter und Wolf wurden dadurch in vielen Bundesländern über mehrere Jahre zum Abschuss und zum Fang freigegeben. Dem WWF blieb nur mehr die Option, Stellungnahmen abzugeben, für rechtliche Schritte waren ihm die Hände gebunden.
Höchstgericht gibt WWF recht
Nun folgte nach einem langwierigen Prozess, ausgehend von der Niederösterreichischen Fischotter Verordnung aus dem Jahre 2019, das entscheidende Urteil für uns! Nach Durchlaufen der juristischen Instanzen (angefangen bei der Behörde und final im Zuge einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof) gab dieser uns recht! Das Höchstgericht stärkt die Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz, die so Parteistellung auch bei Verordnungen erhalten. Konkret hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben. Das gilt auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen. Ein Meilenstein!
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