Umweltprüfbericht kritisiert fehlende Verbindlichkeit, unklare Zuständigkeiten und umweltschädliche Fehlanreize – Ausbau von Schutzgebieten und bessere Naturschutz-Finanzierung empfohlen – OECD warnt vor Bodenversiegelung und Verfehlen der Klimaziele
WWF fordert raschen Krisengipfel zu Umwelt und Demokratie in Österreich
Wien, am 15. Oktober 2018 – In einem Schreiben an Umweltministerin Elisabeth Köstinger fordert der WWF Österreich in Abstimmung mit weiteren anerkannten Umweltorganisationen einen raschen Krisengipfel zu Umwelt und Demokratie in Österreich. „Der Angriff auf die Umweltverträglichkeitsprüfung muss gestoppt werden. Die bisherige Gesprächsverweigerung der Umweltministerin ist ein demokratiepolitisch sehr schlechtes Signal. Schließlich wäre sie die oberste Beauftragte für Umweltschutz in Österreich“, sagt WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides zu der mit Global 2000 und Greenpeace abgestimmten Initiative. „Unter dem Vorwand der Verfahrensbeschleunigung will die Bundesregierung wichtige Umweltrechte schrittweise beschränken und aushebeln. Potenziell umweltschädliche Großprojekte sollen möglichst ohne kritische Stimmen durchgeboxt werden. Das geht zu Lasten von Mensch und Natur.“
Besonders gefährlich ist der im Umweltausschuss mit Köstingers Unterstützung beschlossene Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz. Demnach würden mehrere Umweltorganisationen aufgrund einer unsachlichen Mitgliederhürde aus der UVP ausgeschlossen, andere zur Offenlegung privater Mitgliederdaten gezwungen, wenn sie sich weiter in Umweltverfahren einbringen wollen. Bisher konsultierte Juristen halten die geplanten Schikanen für europarechtswidrig und eine Verletzung des Datenschutzrechts. „In Zukunft würden wichtige Stimmen für die Umwelt wegfallen. Weiters ergibt sich eine massive Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft. Denn der rechtswidrige Ausschluss von anerkannten Umweltorganisationen würde die Aufrollung jedes künftigen Verfahrens ermöglichen, falls ein Betroffener den Rechtsweg einschlägt“, erläutert Johanides.
„Die Umweltministerin repräsentiert jene Behörde, die für den Anerkennungsprozess gemäß UVP-Gesetz zuständig ist Dennoch gab es dazu weder eine öffentliche Begutachtung noch Gespräche im Vorfeld. Umso mehr braucht es einen Krisengipfel, der noch rechtzeitig vor den anstehenden parlamentarischen Entscheidungen stattfinden muss“, bekräftigt WWF-Geschäftsführerin Johanides. Dabei geht es dem WWF insbesondere um die neuen Schikanen für Umweltvereine sowie um das „Standort-Entwicklungsgesetz“, dessen Entwurf samt Genehmigungs-Automatik sämtliche Fachleute für mehrfach rechtswidrig halten. Dazu kommen das umstrittene Staatsziel Wirtschaftsstandort sowie ein „Standortanwalt“, der in Zukunft Umweltanliegen kleinreden soll.
Großprojekte müssen sorgfältig geprüft werden
„In der UVP machen engagierte Umweltschützer auf konkrete Gefahren für Mensch und Natur aufmerksam. Dadurch werden Projekte sauberer, sicherer und gesünder für die Bevölkerung. Genau das muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Denn die größten Projekte dieses Landes erfordern auch eine entsprechend sorgfältige Prüfung auf Basis hoher nationaler, europäischer und völkerrechtlich gebotener Standards“, sagt Johanides. In ihrem Schreiben an Köstinger erneuert die WWF-Geschäftsführerin auch den Vorschlag, über sinnvolle und nachhaltige Vorschläge zur Qualitätsverbesserung von Umweltverfahren zu reden, zum Beispiel durch mehr Amtssachverständige in Behörden, bessere Unterlagen der Projektwerbenden oder vorgelagerte „Strategische Umweltprüfungen“ am Runden Tisch.
UVP-Parteistellung nur mit Kriterien möglich
Angesichts jüngster Aussagen der Umweltministerin in der ORF-Pressestunde stellt der WWF Österreich klar, dass Umweltorganisationen schon jetzt einen eigenen Anerkennungsprozess beim Umweltministerium durchlaufen müssen, um Parteistellung in UVP-Verfahren zu erlangen. Eine anerkannte Umweltorganisation ist demnach ein Verein oder eine Stiftung, der/die sich vorrangig dem Umweltschutz widmet, gemeinnützig (also nicht gewinnorientiert) arbeitet und seit mindestens drei Jahren vor Antragstellung tätig ist. Die Bundesministerin selbst stellt per Bescheid fest, ob diese Kriterien erfüllt sind und in welchen Bundesländern Parteirechte ausgeübt werden können.
Rückfragehinweis:
Gerhard Auer
Pressesprecher
+43 676 83488 231
gerhard.auer@wwf.at
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