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WWF: Gericht hebt Wolfs-Vergrämungsbescheid in Oberösterreich auf

Linz, am 23. November 2018 – Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat den von der Landesregierung erlassenen Bescheid zur Vergrämung von Wölfen aufgrund massiver Mängel aufgehoben. „Die belangte Behörde hat essenzielle Sachverhaltsermittlungen unterlassen“, hält die zuständige Richterin im Bescheid wörtlich fest. Demnach stehe auch der für eine inhaltliche Entscheidung maßgebliche Sachverhalt nicht fest. Wichtige Voraussetzungen für eine Entscheidung fehlten, die angeführten „Vorfälle“ mit dem Wolf seien nicht nachvollziehbar. Zuvor hatte die Naturschutzorganisation WWF Österreich eine entsprechende Beschwerde eingebracht.
„Schlecht geplante Vergrämungen bringen nichts und führen zu unnötigem Tierleid. Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass Politik und Behörden naturschutzfachlich korrekt und lösungsorientiert handeln. Parallel dazu braucht es endlich faktenbasierte und ausgewogene Informationen. Ansonsten werden die Menschen mit ihren Sorgen allein gelassen“, reagiert WWF-Wolfsexperte Christian Pichler. „Wer nur nach der Büchse ruft, lässt auch die betroffenen Landwirte allein im Regen stehen. Rechtswidrige Abschussfantasien lösen kein einziges Problem“, kritisiert Pichler.
Sowohl europäisches Recht als auch der nationale Managementplan sehen stets das Prinzip des „gelindesten zum Ziel führenden Mittels“ vor. „Daher muss die Politik endlich ein rechtskonformes Wolfsmanagement etablieren, das auf Aufklärung, Beratung und fachgerechten Herdenschutz setzt, bevor weitere Maßnahmen überhaupt in Frage kommen. Der Wolf ist nach wie vor eine streng geschützte Art. Ausnahmen von diesem Schutz müssen daher auch besonders sorgfältig geprüft werden“, sagt Pichler.
Vergrämungen erfordern nicht nur eine genaue Dokumentation und Begründung, sondern auch die Bewertung durch unabhängige Gutachter. Zudem dürfen Vergrämungen nicht einfach pauschal allen Grundstückseigentümern eingeräumt werden – wie auch das Landesverwaltungsgericht kritisiert – sondern dürfen nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. All das ist im aufgehobenen Bescheid der Landesregierung entweder gar nicht oder nur unzureichend abgedeckt. „Umso wichtiger wäre eine echte Einbindung und Parteistellung von Naturschutz-Fachleuten, die auch gemäß internationalem Recht vorgeschrieben ist“, betont WWF-Vertreter Christian Pichler.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 0676/83488203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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