Ohne wirksame Nachschärfungen bleibt Klimagesetz ein Etikettenschwindel – Umweltschutzorganisation fordert verbindliche Zwischenziele und rasche Maßnahmen
WWF: Kraftwerk Schwarze Sulm weder energiewirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll
Schwanberg/Innsbruck 03.06.2016 – In kurzer Abfolge sind im Mai zwei höchstgerichtliche Urteile zum Fall des geplanten Kraftwerks an der Schwarzen Sulm ergangen. Anfang des Monats wies der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Klage der Kommission gegen den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid ab. Gestern erteilte der Verwaltungsgerichtshof der Amtsbeschwerde des Umweltministers gegen den positiven Kraftwerksbescheid eine Absage.
Für den WWF kein Grund, seinen Widerstand gegen dieses bedenkliche Kraftwerksvorhaben aufzugeben. Im Gegenteil, als Anwalt für bedrohte Arten und Lebensräume sieht der WWF es mehr denn je als seine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass sich inhaltlich im Fall Schwarze Sulm nichts geändert hat. Unter den Fließgewässern Österreichs rangiert die Schwarze Sulm in punkto Naturbelassenheit und ökologischer Intaktheit ganz oben, das bestätigen die Ausweisung als Natura 2000-Gebiet, Naturdenkmal und nationales Flussheiligtum, letzteres übrigens ein Prädikat, dass 1998 vom Bundesministerium für Umwelt Jugend und Familie gemeinsam mit dem WWF an die besten Flussstrecken Österreichs vergeben wurde.
Das energiewirtschaftliche Gutachten der TU Graz, mit dem die Bewilligungswerber ihr ursprüngliches Ansuchen stützten, ist für den WWF nicht nachvollziehbar und wirft eine Reihe von Fragen auf.
Das fünfundsiebzig Seiten starke Gutachten setzt sich nur zu einem minimalen Anteil mit dem in Diskussion stehenden Kraftwerk auseinander, sondern beschreibt hauptsächlich das allgemein gültige energiewirtschaftliche Umfeld auf einer globalen Ebene.
Basisdaten zum konkreten Kraftwerksprojekt wie Investitionssumme und Jahresarbeitsvermögen sind inkonsistent. Aussagen, die für eine Bewertung der energie- u. wasserwirtschaftlichen Aspekte „Versorgungssicherheit“ und „effiziente Nutzung der Gewässerstrecke“ erforderlich wären, fehlen.
Die spezifischen Stromerzeugungskosten des Kraftwerks lagen schon zum Zeitpunkt des Gutachtens deutlich über dem herrschenden Strompreisniveau, es konnte also auch zum Stand 2007 nicht von einem sehr guten Projekt hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit gesprochen werden.
„Es bleibt insgesamt rätselhaft, wie der damalige Landeshauptmann Franz Voves anhand des vorliegenden Gutachtens zu der Feststellung kommen konnte, dass das Kleinwasserkraftprojekt an der Schwarzen Sulm von übergeordnetem öffentlichen Interesse und für die nachhaltige Entwicklung (der Region) von großer Bedeutung sei“ meint Gebhard Tschavoll, Flussexperte vom WWF.
Gemessen am heutigen Stand liegen die Stromgestehungskosten viermal höher als das aktuelle Strompreisniveau am Markt. Eine Würdigung möglicher Alternativen zur Energieerzeugung, sei es Wind, Photovoltaik oder auch die Erhöhung der Leistung bestehender Wasserkraftwerke im Umfeld, wurde in dem Gutachten nicht in Betracht gezogen.
Detail am Rande: das Kleinkraftwerksprojekt Schwarze Sulm mit seinen massiven Natureigriffen soll auch noch mit 3 Millionen Euro aus der Ökostrom-Förderung „belohnt“ werden. Maßgeblich dabei ist die anstehende Entscheidung des Energiebeirats des Wirtschaftsministers.
„Wenn die Steiermark den Klimawandel mit dem Kraftwerk Schwarze Sulm bekämpfen möchte, ist das ein Armutszeugnis für seine Klimapolitik“, meint Tschavoll abschließend.
Rückfragehinweis:
Theresa Gral, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-216, E-Mail: theresa.gral@wwf.at
Gebhard Tschavoll, WWF-Flussexperte, Tel. 01/488 17 -303, E-Mail: gebhard.tschavoll@wwf.at
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