Eine ZDF-Animation zeigt, was passieren könnte, wenn ein Felssturz den Gepatsch-Stausee trifft.
WWF Österreich: Bundesregierung will Kontrollen und Strafen gegen Umweltkriminalität deutlich verschärfen
Wien, am 8. Jänner 2019. Die neue Bundesregierung will die Umweltkriminalität stärker bekämpfen und laut Koalitionspakt sowohl die Kontrollen „massiv verstärken“ als auch „härtere Strafen für Umweltsünder“ einführen, indem zum Beispiel die Schwellenwerte für die Straffälligkeit reduziert werden. Die Naturschutzorganisation WWF Österreich begrüßt diesen Schwerpunkt und setzt auf eine möglichst rasche Umsetzung durch Justizministerin Alma Zadić und Innenminister Karl Nehammer. „Wilderei darf nicht länger ein Kavaliersdelikt sein, sondern muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Dafür müssen auch die ermittelnden Behörden mehr Ressourcen bekommen“, fordert WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. „Denn derzeit bleiben die meisten Täter unentdeckt und fallen die Strafen vor Gericht oft zu gering aus, um abschreckend zu wirken“, so Wolf-Petre mit Blick auf diverse Wilderei-Fälle der vergangenen Jahre.
Unter Umweltkriminalität fallen beispielsweise die Zerstörung von geschützten Lebensräumen oder illegale Abfalltransporte und Müllablagerungen, vor allem aber auch das illegale Töten von europaweit geschützten Arten wie zum Beispiel dem Seeadler oder dem Luchs. „Damit wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Naturschutzerfolge kriminell torpediert“, sagt Wolf-Petre. So wurden seit dem Jahr 2000 hunderte geschützte Greifvögel getötet und mehrere Luchse abgeschossen, was aber meistens nur mit Geldstrafen oder bedingter Haft geahndet wurde – wenn es überhaupt Fahndungserfolge gab. Dazu kommen illegal getötete Bären und ein 2019 brutal enthaupteter Wolf.
Drei Punkte sind für die geplante Reform besonders relevant: Erstens müssen die polizeilichen Ressourcen ausgebaut werden, um die TäterInnen besser ausforschen zu können. Zweitens funktionieren die bisherigen Kontrollsysteme nur bedingt, weshalb es mehr Kontrollen geben muss (etwa durch vermehrtes Absuchen von Risikogebieten mit speziell ausgebildeten Hunden). Drittens wird der mögliche Strafrahmen selbst bei drastischen Fällen kaum ausgeschöpft. Auch deshalb werden illegale Abschüsse in manchen Kreisen immer noch als Kavaliersdelikt gesehen.
Rückfragehinweis:
WWF Österreich
Mag. Volker Hollenstein
Leiter Politik & Kommunikation
Mobil: +43664 501 31 58
E-Mail: volker.hollenstein@wwf.at
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