Aufnahmen von Wildtierkameras zeigen, wie thailändische Tigerfamilien durch die Wälder streifen. Und auch Zahlen bestätigen, dass sich die dortigen Tigerbestände erholen – in Thailand ist er seit 2024 um 16% angestiegen.
WWF Österreich: EuGH-Urteil ermöglicht neue Ära im Natur- und Gewässerschutz
Wien, 20. Dezember 2017. – Mit einem richtungsweisenden Urteil ermöglicht der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen wichtigen Sieg für Natur und Umwelt. „Jahrelang haben wir um den Zugang zu Verfahren und Gerichten im Wasserrecht gekämpft. Jetzt beginnt eine neue Ära im Schutz unserer Gewässer und einzigartigen Natur“, erklärt Christoph Walder, Naturschutz-Leiter des WWF Österreich. „Mit diesem Urteil bekommen wir erstmals Zugang zur großen Masse der Verfahren im Wasserrecht. Bislang hatten diese Verfahren ohne starke Stimme der Umwelt stattgefunden“.
In seinem Urteil gibt der Europäische Gerichtshof Umweltorganisationen weitgehende Rechte in Wasserrechtsverfahren. Bisher durften Naturschützer nur bei einigen wenigen Großprojekten an Österreichs Flüssen und Bächen mitreden, nämlich solchen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das betrifft insgesamt etwa 25 Projekte pro Jahr, davon etwa 10 in Sachen Wasserkraft.
WWF will umstrittene Verfahren neu aufrollen
Das Urteil gilt ab sofort in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. „Mit den neuen Rechten im Verfahren übernehmen wir auch eine große Verantwortung, mit der wir sorgsam umgehen werden. Wir werden sorgfältig aufgrund klarer Kriterien auswählen, in welchen Verfahren wir uns engagieren“, erklärt WWF-Experte Walder. „Für naturverträgliche, solide geplante Projekte wird sich nichts ändern, außer dass endlich Rechtssicherheit herrscht.“
Eng werde es hingegen für zerstörerische Projekte, die an der Natur vorbei geplant wurden. „Wir sehen durch das Urteil auch die Möglichkeit gegeben, bestimmte umstrittene Verfahren neu aufzurollen oder in laufende einzutreten, in welchen uns bisher die Parteirechte verweigert worden sind“, verweist Walder etwa auf die umstrittenen Kraftwerksprojekte an der Schwarzen Sulm (Steiermark), am Kalserbach (Osttirol) oder in Tumpen (Tirol), einem Anlassfall für das heutige EUGH-Urteil.
Umweltministerin Köstinger gefordert
„Jetzt ist auch Bundesministerin Köstinger gefordert. Sie muss umgehend für eine reibungslose Umsetzung dieses Urteils in allen österreichischen Verfahren sorgen“, fordert Walder. Denn das Urteil ist zwar unmittelbar gültig, eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung in Österreich ist wegen der Rechtssicherheit und Klarheit aber im Sinne aller Beteiligten sinnvoll. Anpassungen müssen in Wasserrechts- und Naturschutzgesetzen erfolgen, die Beteiligung und Mitwirkung der Umweltverbände nun gesetzlich regeln muss. „Die Zeit der Blockaden ist jetzt vorbei!“
Nur noch 15 Prozent der Fließgewässer ökologisch intakt
Nur noch 15 Prozent der österreichischen Flüsse und Bäche sind ökologisch intakt, 60 Prozent müssen saniert werden, wie zuletzt der “Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan“ der Bundesregierung aufgezeigt hat. „Diese katastrophale Bilanz verdeutlicht, dass Österreich besonders sorgsam mit seinem Wasser umgehen und viel dafür tun muss. Dafür ist das heutige Urteil ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, schließt Walder.
Rückfragehinweis:
Martin Hof, Pressesprecher WWF Alpenflüsse, 0676 83 488 306, martin.hof@wwf.at
Christoph Walder, Leiter Naturschutz WWF Österreich, 0676 9255430, christoph.walder@wwf.at
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