WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
WWF Österreich: Gericht kippt Fischotter-Bescheid in Niederösterreich
Wien, St. Pölten, 12.07.2019 – Wegen zahlreicher rechtlicher und inhaltlicher Mängel hat das Landesverwaltungsgericht dieser Tage auch den zweiten Fischotter-Bescheid des Landes Niederösterreich aufgehoben. Aufgrund der Beschwerde des WWF Österreich konnte die geplante Tötung der streng geschützten Tiere verhindert werden. Damit bleiben 40 Fischotter verschont. „Das Urteil bestätigt unsere Forderungen nach einem rechtskonformen Fischotter-Management. Jetzt müssen Politik und Behörden endlich ihre Hausaufgaben machen anstatt auf billige Scheinlösungen zu setzen“, erklärt WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. „Wir verstehen die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände. Daher braucht es zeitgemäße und nachhaltige Lösungen, die sowohl den Artenschutz sichern als auch allen Betroffenen helfen. Bisher hinkt Niederösterreich europäischen Vorgaben und internationalen Standards hinterher.“
Einerseits muss die Landesregierung jetzt ein rechtskonformes Fischotter-Monitoring etablieren sowie finanzielle Mittel für Prävention und Kompensation bereitstellen. Andererseits muss sie den ökologischen Zustand der Flüsse auf allen Ebenen weiter stark verbessern. „Denn der Rückgang der Fische liegt hauptsächlich an langfristigen Verbauungen, Stauraumspülungen, zu geringen Restwasserständen und der Ausbreitung von Krankheiten, auch aufgrund falscher Besatzmethoden. Klar ist: Alle negativen Faktoren müssen gezielt bekämpft werden anstatt nur den Fischotter zum Sündenbock abzustempeln. Heimische Fische brauchen einfach wieder bessere Lebensräume“, sagt die Biologin Wolf-Petre.
Der WWF appelliert an Politik und Behörden, rechtskonforme und naturschutz-fachlich korrekte Managementpläne zu erarbeiten. Denn laut jüngstem WWF-Artenschutzbarometer gibt es hier große Defizite, Informationslücken über Bestandszahlen sowie unzureichende Maßnahmen zur Vorbeugung und Schadensabgeltung. Darunter leiden gerade die direkt betroffenen Landnutzer.
Die Vorgeschichte zum aktuellen Erkenntnis im Überblick
Im Mai 2018 erhoben die Naturschutzorganisation WWF Österreich und ÖKOBÜRO beim Landesverwaltungsgericht erstmals Beschwerde gegen die Entnahme von 40 Fischottern. Mit Erfolg: Das Gericht hob den Bescheid aufgrund der als „krass mangelhaft“ beurteilten Unterlagen des Landes auf. Dies hielt die Antragsteller jedoch nicht davon ab, erneut einen Antrag für die Tötung weiterer 40 Fischotter zu stellen. Auch diesen hat die Behörde ohne die ausreichende Erhebung notwendiger Grundlagen durchgewinkt. Deshalb brachte der WWF auch gegen diesen Folgebescheid eine Beschwerde ein und bekam aktuell zum zweiten Mal Recht.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák, Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at, +43 676 83 488 276
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