WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
WWF Österreich kritisiert Entmachtung des Umweltanwalts in Oberösterreich
Linz, am 9. April 2019. Der WWF Österreich kritisiert die aktuell beschlossene Entmachtung der unabhängigen Umweltanwaltschaft in Oberösterreich. „Die Landesregierung will den Naturschutz gezielt schwächen, um kritische Projekte leichter durchboxen zu können. Das ist völlig inakzeptabel, denn unsere Umwelt braucht gerade in heiklen Verfahren eine starke Stimme. In Zukunft wird das sogar noch wichtiger, weil die Folgen von Klimakrise, Artensterben und Bodenversiegelung immer spürbarer werden“, sagt Hanna Simons, Leiterin Natur- und Umweltschutz beim WWF Österreich anlässlich des Beschlusses der „OÖ-Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019“ in der Landesregierung. „Mit seinem Sonderweg riskiert Oberösterreich hohe Folgekosten für Umwelt und Gesellschaft. Denn in Zukunft könnten wieder öfter unausgegorene Projekte verwirklicht werden, die derzeit aus guten Gründen an geltenden Kriterien scheitern oder zumindest mit Auflagen verbessert werden können“, warnt Simons und verweist auf kritische Stellungnahmen des Umweltministeriums, von Umweltjuristen und Naturschutzorganisationen.
Hintergrund: Mit seinem Vorgehen missbraucht Naturschutz-Referent Manfred Haimbuchner die seit Jahren überfällige Umsetzung der Aarhus-Konvention, um die völkerrechtlich gebotene Parteistellung von anerkannten Umweltschutzorganisationen mit jener der regionalen Umweltanwaltschaft abzutauschen. Folge: Umweltanwälte sind zu vielen Naturschutzverfahren nicht mehr zugelassen, wichtige Rechte fallen weg. „Umweltanwälte sind unverzichtbar. Sie sichern einen fairen Ausgleich aller Interessen und entlasten die Behörden, in dem sie ihr Know-how zur Verfügung stellen. Als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung unterstützen sie die Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte“, bekräftigt WWF-Vertreterin Simons die Kritik aus der Begutachtungsphase.
Die heimischen Umweltanwaltschaften verfügen über Ressourcen und Verfahrensexpertise, die einzelne Vereine in dieser Breite und regionalen Vertiefung gar nicht haben können. Sie vertreten im öffentlichen Auftrag die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes und können zudem viele kleinere Verfahren gut abdecken. Umweltschutzorganisationen sichern die Beteiligung der Öffentlichkeit und haben zusätzlich zu ihrer Expertise eine Kontroll-Funktion, die sie unter anderem damit erfüllen, dass sie an den allerwichtigsten und heikelsten Verfahren teilnehmen.
Rückfragen und Kontakt:
Sarah Bimingstorfer
WWF-Pressesprecherin
+43 676 834 88 216
sarah.bimingstorfer@wwf.at
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