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WWF Österreich kritisiert Schönfärben des Standortgesetzes
Wien, am 11. Dezember 2019. Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich kritisiert das Schönfärben des umweltfeindlichen „Standort-Entwicklungsgesetzes“ durch die Bundesregierung, obwohl die EU-Kommission in ihrer ausführlichen Bewertung mehrere Verstöße gegen EU-Recht festgestellt hatte. "Selbstverständlich drängt dieses Gesetz die Behörde nach dem Ablauf von zwölf Monaten dazu, das Projekt zu genehmigen. Genau das war ja Sinn und Zweck der ganzen Aktion. Aus kurzsichtigen Profitinteressen sollten Umwelt- und Beteiligungsstandards ausgehöhlt werden, um große Verbauungen durchboxen zu können“, sagt Hanna Simons, Leiterin der Abteilung für Natur- und Umweltschutz beim WWF Österreich, zum heute veröffentlichten Rechtfertigungsschreiben der Bundesregierung. Gerade die größten Projekte werden mehrfach privilegiert. Die Verfahren sollen abgekürzt werden, auch wenn noch keine Entscheidungsreife besteht. Zudem fehlt ein effektiver Rechtsschutz gemäß Unionsrecht. „Diese Holzhammer-Methode ist weder mit der UVP-Richtlinie noch mit dem Vorsorgegrundsatz vereinbar. Die Bundesregierung sollte endlich die Notbremse ziehen anstatt an einem verpfuschten Gesetz festzuhalten“, sagt Simons unter Verweis auf die Kritik der EU-Kommission.
Statt auf eine mögliche Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu warten, schlägt der WWF der Politik vor, die wichtigen Umweltprüfungen qualitativ zu verbessern. „Österreich braucht keinen Freibrief für Husch-Pfusch-Vorhaben, sondern ordentlich ausgestattete Behörden und bessere Planungen", fordert Hanna Simons. Konkret benötigen die UVP-Behörden mehr Amtssachverständige und eine höhere Qualität der Einreichungen, wofür die Projektwerbenden in die Pflicht genommen werden müssen. Genauso wichtig sind moderne Materiengesetze und eine naturverträgliche Energiewende samt einer ökologischen Raumplanung. Parallel dazu müssen Föderalismusreformen für eine bessere Vollziehung und Kooperation der unterschiedlichen Stellen sorgen. Zudem sollten Politik und Verwaltung am Runden Tisch enger mit der betroffenen Bevölkerung zusammenarbeiten, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
Im Oktober 2019 leitete die EU-Kommission wegen des „Standortentwicklungsgesetzes“ den Prozess eines Vertragsverletzungsverfahrens ein, weil sie mehrere Verstöße gegen die UVP-Richtlinie und den Vorsorgegrundsatz festgestellt hatte. Die Kritik bezog sich insbesondere auf den eingeschränkten Rechtsschutz und den starken Drang zur Genehmigung auch wenn das Verfahren noch nicht entscheidungsreif ist. So ist es Behörden zwar theoretisch noch möglich, ein Projekt abzulehnen, diese Möglichkeit wird aber durch das Gesetz stark eingeschränkt.
Rückfragehinweis:
Mag. Volker Hollenstein
Leiter Politik & Kommunikation WWF Österreich
Mobil: +43664 501 31 58
E-Mail: volker.hollenstein@wwf.at
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