WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
WWF Österreich: Umweltrechte dürfen nicht beschnitten werden
Wien, 30. 11. 2017 – Der WWF Österreich kritisiert die Pläne von ÖVP und FPÖ, umstrittene Großprojekte schneller durchzupeitschen und lehnt die entsprechende Staatszielbestimmung ab. „Wer Mitsprache- und Kontrollrechte beschneidet, riskiert Umweltverschmutzung und Artensterben“, warnt Hanna Simons, stellvertretende Geschäftsführerin des WWF Österreich. „Aus Erfahrung wissen wir, dass unter dem Deckmantel schnellerer Verfahren immer wieder Stimmung gegen Umweltrechte gemacht wird. Daher stellt auch die geplante Staatszielbestimmung für den Standort wichtige Errungenschaften des Umweltschutzes in Frage. Das geht in die völlig falsche Richtung“, sagt Simons. Unter diesem Blickwinkel sei auch völlig offen, wie das vage Bekenntnis der Koalitionsverhandler zu umweltpolitischen Schutzrechten einzustufen sei.
In diesem Sinne appelliert der WWF an die Chefverhandler Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache, den möglichen Anschlag auf Umweltrechte zu stoppen und stattdessen mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. „Bund und Länder müssen sich endlich zu ihren internationalen Verpflichtungen bekennen, anstatt viel Zeit und Geld in EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vergeuden“, fordert Simons etwa die vollständige Umsetzung der bereits 2005 ratifizierten Aarhus-Konvention. Österreich hat sich darin zum Rechtsschutz für die Öffentlichkeit in allen Umweltverfahren verpflichtet.
„Angriffe auf Umweltstandards kommen immer dann, wenn man sich vor den eigentlich notwendigen Reformen im System drücken will. Darunter fällt nicht nur eine bessere Zusammenarbeit der Behörden, sondern auch eine deutliche Qualitätsverbesserung bei den eingereichten Unterlagen“, sagt Simons mit Blick auf Analysen des Rechnungshofs und Erfahrungen aus der Praxis. Tatsächlich entstehen viele Verzögerungen oft dadurch, dass die Projektwerber zunächst nur Unterlagen mit mangelnder Qualität und Vollständigkeit einreichen.
Fakt ist auch: Nur vier Prozent der UVP-Projekte wurden seit dem Jahr 2000 nicht genehmigt, davon wurden drei Prozent inhaltlich abgewiesen und ein Prozent formal zurückgewiesen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Rechtsmittelverfahren lag laut UVP-Bericht für Feststellungsverfahren bei 3,5 Monaten, für Genehmigungsverfahren bei fünf Monaten.
Rückfragen:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/4817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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