WWF: Salzburger Wolfs-Tötungsverordnung ist mehrfach rechtswidrig

3. August 2021 | Arten, Politische Arbeit, Presse-Aussendung, Über den WWF

Verordnungsentwurf torpediert laut juristischer Analyse europäisches Recht – Naturschutzorganisation fordert fachgerechten Herdenschutz statt fahrlässiger Politik

Salzburg, am 3. August 2021 – Die von der Salzburger Landesregierung vorgelegten Abschusspläne für den Wolf sind laut aktueller WWF-Analyse mehrfach rechtswidrig. Die Naturschutzorganisation fordert daher in ihrer Stellungnahme die ersatzlose Rücknahme des Verordnungsentwurfs und eine umfassende Herdenschutz-Offensive. „Anstatt der Almwirtschaft langfristig zu helfen, will die Landesregierung das europäische Artenschutzrecht aushebeln. Das ist fahrlässig und […]

Salzburg, am 3. August 2021 – Die von der Salzburger Landesregierung vorgelegten Abschusspläne für den Wolf sind laut aktueller WWF-Analyse mehrfach rechtswidrig. Die Naturschutzorganisation fordert daher in ihrer Stellungnahme die ersatzlose Rücknahme des Verordnungsentwurfs und eine umfassende Herdenschutz-Offensive. „Anstatt der Almwirtschaft langfristig zu helfen, will die Landesregierung das europäische Artenschutzrecht aushebeln. Das ist fahrlässig und verantwortungslos“, sagt WWF-Experte Christian Pichler. „Der Wolf ist eine europarechtlich streng geschützte Art. Daher braucht es fachgerechten Herdenschutz, der nicht nur Risse verhindert, sondern Schafe auch besser vor Krankheiten oder Unwettern bewahrt“, fordert Pichler.

In seiner Stellungnahme verweist der WWF gemeinsam mit ÖKOBÜRO auf zahlreiche rechtswidrige Punkte. Besonders kritisch ist die fehlende Einzelfallprüfung, die laut FFH-Richtlinie zwingend erforderlich wäre. Denn Ausnahmen vom Artenschutz sind nur nach einer Berücksichtigung der konkreten Umstände sowie der Ausschöpfung gelinderer Mittel zulässig, worunter etwa fachgerechter Herdenschutz fällt. Stattdessen verweist die Politik auf willkürlich festgelegte Obergrenzen an Rissen als Abschusskriterium und deklariert Herdenschutz für viele Gebiete pauschal als nicht durchführbar, obwohl es erfolgreiche Beispiele in anderen alpinen Ländern gibt. Zudem stellt die geplante Verordnung nicht sicher, dass nur das zum Abschuss freigegebene Tier bejagt wird – was ebenfalls rechtswidrig ist. Dasselbe gilt für die fehlenden Beteiligungsrechte und Kontrollbefugnisse der Öffentlichkeit.

Wirklich fachgerechten Herdenschutz gibt es in Österreich bisher nur in Ausnahmefällen, obwohl die natürliche Rückkehr des Wolfs seit über einem Jahrzehnt bekannt ist. „Die Politik darf die Almwirtschaft nicht mehr länger allein im Regen stehen lassen. Anstatt rechtswidriger Scheinlösungen braucht es dringend mehr Unterstützung und Beratung nach Vorbild der Schweiz“, fordert WWF-Experte Christian Pichler. „Dafür könnte Österreich auch EU-Fördertöpfe abrufen, tut dies bisher aber viel zu wenig“, kritisiert Pichler in Richtung Politik.

Die detaillierte rechtliche Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf der relevanten Verordnung ist auf der WWF-Webseite abrufbar: https://bit.ly/2VsqD72

Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276

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