Umweltprüfbericht kritisiert fehlende Verbindlichkeit, unklare Zuständigkeiten und umweltschädliche Fehlanreize – Ausbau von Schutzgebieten und bessere Naturschutz-Finanzierung empfohlen – OECD warnt vor Bodenversiegelung und Verfehlen der Klimaziele
WWF: Standortgesetz ist Angriff auf Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit
Wien, am 6. Dezember 2018. Der WWF Österreich bewertet das geplante „Standort-Entwicklungsgesetz“ als gezielten Angriff auf Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit und fordert daher die ersatzlose Rücknahme der Regierungsvorlage. „Anstatt die Umweltverträglichkeitsprüfung qualitativ zu verbessern, sollen umstrittene Großprojekte einseitig privilegiert werden, was Umweltverschmutzung und Naturzerstörung erleichtern würde. Zentrale Bestimmungen des Entwurfs sind sowohl verfassungsrechtlich höchst problematisch als auch unions- und völkerrechtlich sehr bedenklich“, sagt Hanna Simons, Leiterin Natur- und Umweltschutz, in der WWF-Stellungnahme zur heute endenden Ausschuss-Begutachtung. „Statt eines Freibrief für Betonierer und Husch-Pfusch-Vorhaben braucht es Reformen in den relevanten Materiengesetzen, dazu mehr Sachverständige und vor allem bessere Unterlagen seitens der Projektbetreiber“, zeigt Simons wirksame Alternativen auf.
Nachdem der verpfuschte erste Entwurf glatt durchgefallen ist, enthält der zweite Anlauf eine neue „lex specialis“ samt bürokratischer Parallelstruktur, um bestehende Umweltgesetze auszuhebeln. Unter dem Vorwand ‚Standortrelevanz‘ will die Wirtschaftsministerin das Umweltrecht schrittweise demontieren und die Einbindung von Bevölkerung und Zivilgesellschaft einschränken. „Der Rechtsschutz wird ausgehöhlt, die Stimme der Umwelt geschwächt. Daher sehen wir den fairen Ausgleich aller Interessen gefährdet“, sagt Simons und warnt vor potenziell hohen Folgekosten für Umwelt und Gesellschaft. „Investitionen in die Umweltverträglichkeit werden in Zukunft wohl deutlich geringer ausfallen. Noch mehr unausgegorene und umweltschädliche Projekte, die bisher aus guten Gründen an den geltenden Kriterien gescheitert wären, werden um eine Genehmigung ansuchen.“
Der Entwurf enthält mehrere höchst bedenkliche bzw. potenziell rechtswidrige Bestimmungen. Der Rechtsschutz und das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter werden eingeschränkt, Großprojekte einseitig bevorzugt. Es ist auch nicht nachvollziehbar und zudem demokratiepolitisch bedenklich, dass ein Sondergesetz gerade bei hoch komplexen Großprojekten die Reaktionsfristen für Verfahrensbeteiligte deutlich verkürzt – all dies entgegen der für sonstige UVP-Verfahren geltenden Fristen. Dabei ist eine ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl unionsrechtlich als auch völkerrechtlich verpflichtend. EU-rechtlich dürfen Rechtsmittelbefugnisse in der UVP nicht ungünstiger ausgestaltet sein als die Möglichkeiten in anderen nationalen Verfahren. Eine Schwächung des Zugangs zu Gerichten ist auch aus völkerrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Fazit: Abseits der grundlegenden Problematik ergeben sich durch die potenzielle Rechtswidrigkeit auch massive Rechtunsicherheiten für Projektwerbende, wenn Verfahren später aufgrund von Höchstgerichtsurteilen neu aufgerollt werden müssten.
Die im offiziellen UVP-Bericht enthaltenen Fakten zu Verfahrensdauern widersprechen der tendenziösen Begründung für das Sondergesetz. Tatsächlich werden die meisten Projekte relativ rasch bewilligt, sobald die Antragssteller die erforderlichen Unterlagen korrekt vorgelegt haben. Ursachen für Ausreißer sind sehr oft überlastete Behörden sowie unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen, die später mühselig verbessert werden müssen. Auch diverse Planänderungen verschleppen immer wieder Verfahren. „Das Standort-Entwicklungsgesetz spricht jedoch keine der bekannten Problemursachen substanziell an und ist daher auch deshalb völlig untauglich“, analysiert WWF-Expertin Simons.
„Wer Planungs- und Genehmigungsabläufe beschleunigen will, muss dafür auch mehr öffentliche Akzeptanz schaffen. Allerdings ist ist die intranspartene Entstehung dieses Gesetzes gerade in dieser Hinsicht ein besonderes Negativbeispiel“, kritisiert Simons. Sowohl die Öffentlichkeit als auch Umweltschutzorganisationen wurden lange im Dunkeln gelassen, kritische Stellungnahmen blieben geheim oder wurden nur in einer weichgespülten Form veröffentlicht. Im Gegensatz dazu waren ausgewählte Konzernchefs früh über alle Details informiert, um mit oberflächlich jubelnden Regierungsmitgliedern und vorgefertigten Überschriften die Meinungsbildung zu drehen. „Ein demokratiepolitisch gefährlicher Kurs, der aber zu einer Politik passt, die lieber Husch-Pfusch-Gesetze inszeniert, anstatt seriös die Ursachen von Problemen zu beheben“, kritisiert Simons.
Abschließend hält der WWF Österreich kritisch fest, dass die Begutachtungsphase für ein derart einschneidendes und gegenüber dem ersten Entwurf komplett verändertes Gesetz viel zu kurz ausgefallen ist. „Damit wird die Mitsprache der Zivilgesellschaft massiv erschwert. Auch das ist demokratiepolitisch bedenklich“, bekräftigt Hanna Simons. Für solch umfassende Novellen ist daher die vom Bundeskanzleramt empfohlene Frist von zumindest sechs Wochen einzuhalten.
Rückfragehinweis:
WWF Österreich
Gerhard Auer
Pressesprecher
+43 676 83488 231
gerhard.auer@wwf.at
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