EU-Kommission kündigt Überprüfung zentraler Naturschutz-Richtlinien für 2027 an – WWF warnt vor leichteren Abschüssen und mehr Eingriffen in Schutzgebiete – „Wild sein ist kein Verbrechen“
WWF und ÖKOBÜRO: Durchbruch vor EuGH in Sache Aarhus-Umsetzung
(Wien) Sind Umweltorganisationen in Verfahren zu Gewässerschutz zu hören? Wenn es nach der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Eleanor Sharpston, geht, dann ja. Entgegen unions- und völkerrechtlicher Verpflichtungen sind bis dato NGOs aus Wasser- und Naturschutzverfahren ausgeschlossen. Gerhard Egger, Leiter der Gewässerschutzabteilung des WWF: „Umweltorganisationen aus so wichtigen Verfahren wie beispielsweise bei den Kraftwerken Schwarze Sulm oder Tumpen-Habichen auszusperren ist absurd. Und nun gibt uns auch die Generalanwältin des EuGH Recht. Umweltorganisationen haben Parteirechte!“
Der Schlussantrag ist selbst noch nicht verbindlich, der EuGH folgt jedoch in den allermeisten Fällen der Meinung der Generalanwaltschaft. Das Urteil wird dann sofort für die ganze EU und so auch Österreich wirksam. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO: „Seit 2005 kämpfen wir für das Recht von Umweltorganisationen und diese Schlussanträge sind ein Meilenstein. Österreich hält sich nicht an seine Verpflichtungen und riskiert so die Rechtssicherheit unzähliger Verfahren, falls Genehmigungsbescheide ungültig werden, weil Umweltorganisationen übergangen wurden.“ Das Urteil des EuGH könnte rückwirkend auch bereits laufende Verfahren betreffen und sogar Abgeschlossene wieder eröffnen.
Österreich und die EU haben die Aarhus Konvention 2005 ratifiziert und sich verpflichtet, die NGOs in Verfahren zu beteiligen. Während dies in den größten 25 Verfahren pro Jahr durch das UVP-Gesetz erfolgte, haben Umweltorganisationen in Österreich, anders als in anderen EU Staaten, bis heute kein Recht auf Parteistellung in anderen Umweltschutzverfahren. Die Aarhus Konvention sieht vor, dass Umweltorganisationen frühzeitig und effektiv zu beteiligen sind und dass ihnen ein effektiver Rechtsschutz zukommt. Nur so können die NGOs ihre Watchdogfunktion im Umweltschutz wahrnehmen.
Rückfragen bitte an:
Gerhard Egger, Leiter Gewässerschutz, +43 676 83488272, gerhard.egger@wwf.at
Martin Hof, Pressesprecher, +43 676 83488306, martin.hof@wwf.at
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