Regierungsverhandler:innen müssen starkes Bodenschutz-Kapitel vorlegen – Verbindliche Ziele verankern, bundesweite Treiber der Bodenversiegelung eindämmen
WWF unterzeichnet Baumkonvention – Präventivschläge gefährden Artenvielfalt
Ein Viertel aller Waldflächen Österreichs von „Angstschnitten“ bedroht – WWF fordert Neuregelung der Wegesicherungspflicht im Wald
Wien, am 9. Juli 2021. Rund eine Million Hektar Wald – das ist ein Viertel der österreichischen Waldflächen – sind von Präventivschnitten bedroht, die auf Grund einer strengen Auslegung der Wegesicherungspflicht im Wald durchgeführt werden. Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich unterzeichnet daher die Österreichische Baumkonvention und bekennt sich damit zu einem sensiblen, differenzierten und vor allem schonenden Umgang mit unseren Wäldern und Baumbeständen. „Die aktuelle Rechtslage sieht in vielen Fällen Bäume von bedeutendem Alter und Umfang als ‚Gefahrenbäume‘, die dann meist präventiv gefällt werden, um Schadenersatzforderungen nach Unfällen zu entgehen. Dabei sind gerade diese Bäume oft von großem Wert für die Erhaltung der Wald-Biodiversität – auf Grund ihres Zustands, ihres Alters, ihres Wuchses und ihrer Dimensionen. Es braucht daher dringend eine Neuregelung der Wegesicherungspflicht im Wald“, fordert Jurrien Westerhof, WWF-Experte und Mitglied der Plattform „Österreichische Baumkonvention“.
Sogar auf strenge Schutzgebiete wird diese so genannte „Gefahrenbaumregelung“ angewendet. „Dadurch entsteht die absurde Situation, dass in den – mit beträchtlichem Aufwand an Steuermitteln eingerichteten – Kernzonen von Nationalparks, Wildnisgebieten und Biosphärenparks Gefahrenbäume entlang von Wegen ebenfalls entfernt werden müssen“, kritisiert WWF-Experte Westerhof. Damit würden nicht nur die an Alt- und Totholz gebundene Biodiversität geschädigt, sondern es werden auch für Besucherinnen und Besucher die Naturerlebnismöglichkeiten massiv beeinträchtigt, die ebenso zu den deklarierten Aufgaben dieser Schutzgebiete gehören. Die Forderung nach einer Reform der überschießenden Rechtslage richtet sich an Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Justizministerin Alma Zadić und Umweltministerin Leonore Gewessler.
Die Österreichische Baumkonvention wurde von der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ verfasst, die 2017 initiiert wurde und der inzwischen mehr als 40 Institutionen und Persönlichkeiten angehören. Anlass für die Gründung der Plattform waren die immer häufiger durchgeführten massiven „Sicherheitsschnitte“ und Rodungen entlang öffentlich zugänglicher Waldbestände und an Einzelbäumen, die oft durchgeführt werden, um die Waldbesitzerinnen und -besitzer vor möglichen Haftungsfolgen rechtlich abzusichern. Aus schmalen Waldwegen oder Forststraßen entstanden so durch massive Baumfällungen breite Schneisen.
Eine im November 2019 präsentierte Studie des Umweltbundesamtes bestätigte: Theoretisch ist fast ein Viertel aller Waldflächen Österreichs von derartigen „Angstschnitten“ bedroht. Insgesamt sind es 959.029 Hektar – das sind 24,1 Prozent aller bundesweiten Waldstücke.
Weitere Informationen: www.baumkonvention.at
Rückfragehinweis:
Mag. Nikolai Moser
Leiter Kommunikation WWF Österreich
+43 664 883 92 489
nikolai.moser@wwf.at
www.wwf.at
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