Ausgerechnet eines der wichtigsten Sanierungsgebiete im Nationalpark Donau-Auen ist bisher nicht ausgewiesen – WWF sieht kritische Lücke und fordert Nachmeldung durch Wien und Niederösterreich beim Umweltministerium
WWF veröffentlicht IUCN-Warnschreiben an Kärnten: Weltnaturschutzunion warnt vor Verletzung der Nationalpark-Kriterien
Klagenfurt / Wien, am 28. Februar 2020. In einem dem WWF Österreich vorliegenden Schreiben an Umweltministerin Leonore Gewessler und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zeigt sich die Weltnaturschutzunion (IUCN) „tief besorgt“ über das neue Kärntner Jagdübereinkommen, demzufolge Große Beutegreifer wie Wolf, Luchs, Bär, Goldschakal und Fischotter von Erhaltungs- und Forschungs-Maßnahmen im Nationalpark Hohe Tauern ausgenommen werden sollen. Die IUCN warnt die Politik davor, dass „eine solche Ausnahme den Zielen und dem Zweck eines Nationalparks offen widersprechen“ würde. „Das naturschutzfeindliche Abkommen zwischen Grundbesitzern, Jägerschaft und Kärntner Landesregierung verursacht einen internationalen Imageschaden für den Nationalpark Hohe Tauern. Die drohende Aufweichung der IUCN-Kriterien muss als Alarmsignal gelten – mit Folgen, die weit über Kärnten hinausreichen“, warnt WWF-Nationalparkexperte Bernhard Kohler. „Österreich hat sich bei der Ausweisung von Nationalparks den Kriterien der IUCN verschrieben. Daher muss Landeshauptmann Kaiser das Jagdübereinkommen sofort zurückziehen. Ansonsten braucht es klare gesetzliche Vorgaben, um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen.“
Laut IUCN-Richtlinien besteht eines der zentralen Ziele von Nationalparks im „Erhalt lebens- und ökologisch funktionsfähiger Populationen heimischer Arten in ausreichender Dichte, um die langfristige Integrität und Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu sichern“. Das Aussperren von Wildtieren widerspricht damit jeder Grundintention von Nationalparks. Wolf, Luchs, Bär und Fischotter kamen in den Hohen Tauern bis vor 100 bis 150 Jahren natürlich vor. „Der Nationalpark hat damit eine klare Verpflichtung, diese Arten zu erhalten und zu fördern. Wie zahlreiche Studien belegen und auch im IUCN-Schreiben betont wird, erfüllen Große Beutegreifer ökologische Schlüssel-Funktionen und gehören daher in einen Nationalpark – nur dann kann von wirklich intakten Ökosystemen die Rede sein, die das zentrale Schutzgut von Nationalparks darstellen“, so Bernhard Kohler.
WWF fordert Runden Tisc
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Ein fachlich sinnvolles Übereinkommen müsste laut WWF Österreich alle relevanten Stakeholder inklusive Stimmen aus Naturschutz und Wissenschaft berücksichtigen und in erster Linie die unverzichtbare ökologische Rolle von Großen Beutegreifern betonen. „Nachdem die Kärntner Landesregierung das Abkommen unter Verschluss hält, muss jetzt Bundesministerin Leonore Gewessler in ihrer Funktion als Bundesverantwortliche für Nationalparks intervenieren und dafür sorgen, dass dieses völlig misslungene Jagdübereinkommen zurückgenommen und unter ökologischen Gesichtspunkten neu konzipiert wird“, fordert WWF-Experte Kohler. Dazu brauche es einen Runden Tisch gemeinsam mit Naturschutz, Wissenschaft, Nationalparks Austria sowie den drei Verwaltungen des Nationalparks Hohe Tauern. „Eine nationalparkkonforme Regelung muss die Expertise von Nationalpark, behördlichem Naturschutz, Wissenschaft sowie Umweltschutzorganisationen berücksichtigen und darf nicht einfach hinter verschlossenen Türen zwischen Jägerschaft, Grundbesitzer und Politik vereinbart werden“, sagt Bernhard Kohler.
Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Pressesprecher WWF Österreich
Tel. 0676 83 488 308
E-Mail: vincent.sufiyan@wwf.at
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