WWF: VwGH-Entscheidung zu Sellrain-Silz ist schallende Ohrfeige für Kraftwerksplanungen in Tirol

21. Dezember 2018 | Presse-Aussendung

Innsbruck – Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschwerden gegen das KW Kühtai aufgehoben und ist damit der Argumentation des Alpenvereins, des Umweltdachverbands und der Gemeinde Neustift im Stubaital gefolgt. „Im Projekt Sellrain-Silz haben konkrete und wirksame Ausgleichsmaßnahmen zur Bewahrung der Natur gefehlt. Der Verwaltungsgerichtshof hat damit einmal mehr aufgezeigt, dass […]
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Innsbruck – Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschwerden gegen das KW Kühtai aufgehoben und ist damit der Argumentation des Alpenvereins, des Umweltdachverbands und der Gemeinde Neustift im Stubaital gefolgt. „Im Projekt Sellrain-Silz haben konkrete und wirksame Ausgleichsmaßnahmen zur Bewahrung der Natur gefehlt. Der Verwaltungsgerichtshof hat damit einmal mehr aufgezeigt, dass Naturschutz absolut ernst zu nehmen ist und leere Versprechen von Projektbetreibern nicht ausreichen. Die Energiewende muss auch naturverträglich sein“, analysiert Gerhard Egger vom WWF Österreich das richtungsweisende Erkenntnis.

Anlässlich dessen fordert Egger eine echte Trendwende in der Kraftwerks- und Förderpolitik. „Nur mehr wirklich naturverträgliche Vorhaben dürfen geplant, gefördert und umgesetzt werden.“ Denn mit mehr als 5.200 Wasserkraftwerken ist die Grenze der ökologischen Belastbarkeit schon längst erreicht. Für den Zubau in bisher unberührten Gebieten besteht praktisch kein naturverträgliches Potential mehr. „Das muss die Umweltministerin auch beim geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz berücksichtigen und darin einen Klima- und Naturverträglichkeits-Check verankern. Damit könnten die wirksamsten und naturverträglichsten Projekte gezielt unterstützt werden“, bekräftigt Egger.

Das Erkenntnis wartet zudem mit einer anderen Klarstellung auf: Denn der VwGH hat in seiner Begründung festgehalten, dass der Wasserwirtschaftliche Rahmenplan für das Tiroler Oberland (WWRPTOL) für die Abwägungsentscheidung für das Kraftwerk Kühtai keine Rolle spielt. „Das bedeutet, dass der von der TIWAG aufwendig durchgedrückte Rahmenplan für das Gericht keine Unterstützung ist. Damit wird letztlich der gesamte Kraftwerksausbau der TIWAG infrage gestellt“, erklärt Egger. „Damit wäre auch dem Kraftwerk Tumpen an der Ötztaler Ache, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen, die Grundlage entzogen“, so der WWF-Vertreter. Aufgrund des schlechten Ausnutzungsgrades wäre das Projekt nur unter voller Berücksichtigung des WWRPTOL bewilligungsfähig. Dies steht nun, wie auch beim Kraftwerk Sellrain-Silz, in den Sternen.

Rückfragehinweis:

Vincent Sufiyan
WWF-Pressesprecher
Tel. 0676/83 488 308
E-Mail: vincent.sufiyan@wwf.at

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