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WWF warnt vor gefährlichen Souvenirs in Urlaubszeit

Wien, 9. Juli 2013 – Die Urlaubs- und Reisezeit hat begonnen. Fast jeder Reisende nimmt sich aus dem Urlaub Souvenirs mit, um sich an die schönste Zeit des Jahres zu erinnern. Zu Beginn der Ferienzeit macht der WWF darauf aufmerksam, dass verbotene Mitbringsel aus geschützten Tieren und Pflanzen nicht ins Rückreisegepäck gehören. 30.000 Arten sind geschützt und dürfen nur mit amtlicher Genehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in die EU eingeführt werden. Für Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt wurden, muss man bei der Einreise ohne entsprechende CITES-Dokumente gefährlich tief in die Tasche greifen, wenn die beiden Artenschutzspürhunde solche Souvenirs am Flughafen in Schwechat erschnüffeln. Dazu gehören auch etliche Korallen, Muscheln und Schnecken, die im Urlaub an Straßenständen erhältlich sind. Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird, informiert der WWF-Souvenirführer, welche Tiere und Pflanzen man nicht lebend – oder zu einem Souvenir oder Schmuckstück verarbeitet – mit nach Hause nehmen darf. Den Folder gibt es als Poster, im Passformat und speziell für Kinder. Die Materialien können unter www.wwf.at/CITES heruntergeladen werden.
25 Millionen Seepferdchen werden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin getötet. Mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jährlich ihr Leben für die Modeindustrie. In vielen Ferienorten werden Schmuckstücke oder Schnitzereien angeboten, die aus bedrohten Arten hergestellt sind. Oft werden tropische Muscheln in Mittelmeerländern angeboten. Auch Schlangen in Alkohol oder sogar lebende Schildkröten und Papageien wandern besonders in Südostasien über den Ladentisch. Oft sind es aber auch Mitbringsel aus Elfenbein, Korallen, Muscheln oder Schnecken Auch Orchideenarten, Kakteen und Tropenholzprodukte stehen unter strengem Schutz. Mehr als eine Dose mit 125 Gramm Kaviar darf nicht ohne CITES-Dokumente in die EU eingeführt werden. „Der Überfluss an den Marktständen täuscht, denn viele der angebotenen Arten sind bereits so selten, dass ihr Handel streng kontrolliert werden muss“, erklärt WWF-Sprecher Franko Petri „Wer dann am Flughafen keine amtliche Genehmigung vorweisen kann, handelt sich Strafen von mehr als 36.000 Euro oder bis zu zwei Jahren Haft ein.“
Wer Souvenirs von bedrohten Tier- und Pflanzenarten kauft und sie ohne die nötigen amtlichen Genehmigungen in die EU mitnimmt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So kann bereits der Kauf eines Uhrenbandes aus dem Leder einer gefährdeten Tierart oder eine Kaviardose zu viel im Gepäck Probleme machen. Am Flughafen Wien-Schwechat unterstützen die zwei speziell trainierten Artenschutz-Spürhunde „Lord“ und „Reno“ den Zoll bei der Suche nach geschützten Arten. Die Hunde kontrollieren in kürzester Zeit Gepäckstücke, Postsendungen oder Transport-Container. Die Detektive mit der feinen Schnauze können lebende Papageien, Reptilien und Affen ebenso finden wie Kaviar, Tigerknochen, Elfenbein oder geschützte Pflanzen. Eingeführt wurden die Artenschutzspürhunde auf Initiative des WWF, der den ersten Hund angekauft und dem Bundesministerium für Finanzen geschenkt hat. Österreich war eines der ersten Länder weltweit, das solche Artenschutz-Spürhunde einsetzte.
Anstelle von Souvenirs zweifelhafter Herkunft sollen Urlauber zu traditionellen Handwerksprodukten greifen, so der WWF. Töpfereien, Korbwaren, Teppiche oder Schmuck aus Glasperlen sind besser als Souvenirs geeignet. So entgeht man möglichen Schwierigkeiten und unterstützt gleichzeitig die einheimische Bevölkerung und die lokale Wirtschaft. CITES ist ein internationales Übereinkommen, das gefährdete Tiere und Pflanzen vor zu starkem Handel schützt. 178 Vertragsstaaten haben bisher diese Konvention unterzeichnet.
Weitere Informationen:
MMag. Franko Petri, Sprecher WWF, Tel. 01-48817-231 oder Email: franko.petri@wwf.at.
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