Österreichische Staubeckenkommission soll Ausbauprojekt auf aktuelles Risiko für Naturgefahren überprüfen – Bisheriges Gutachten veraltet und lückenhaft
WWF: Wurden die ersten Fischotter bereits gefangen und getötet?

Wien, 11. April 2017 – Mit dem Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung an die NÖ-Teichwirte und den NÖ-Landesfischereiverband dürfen seit 3. April 40 Fischotter gefangen und dann in der Zeit von November 2017 bis Ende Februar 2018 mit Langwaffen direkt geschossen werden. „Wir nehmen die Sorgen der Fischer und Teichwirte über den Fischrückgang in unseren Gewässern ernst und führen auch den entsprechenden Dialog, aber ein gutes und funktionierendes Management beginnt ganz sicher nicht mit der letzten Stufe – der Tötung der Tiere. Es braucht Einzäunungen von Teichen sowie völlig andere Besatzmaßnahmen als wie bisher – und es braucht vor allem einen Managementplan, der diesen Namen auch wirklich verdient, also einen Plan, der mit allen relevanten Stakeholdern auf einer soliden Datenbasis erarbeitet wurde“, so Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF.
Nachdem der Bescheid seit 3. April rechtswirksam ist, fordert der WWF vom Land Niederösterreich die Bekanntgabe, ob die ersten Tiere bereits gefangen und getötet wurden. „Der Bescheid erlaubt das sofortige Fangen der Otter. Die Niederösterreichische Landesregierung ist jetzt gefordert, über den aktuellen Status zu berichten. Wurden die ersten Tiere gefangen, wie viele und wo wurden die Tiere gefangen, waren die Tiere unverletzt, wurden weibliche Tiere gefangen und wer hat die Tiere getötet?“, fordert Pichler Antworten von der Niederösterreichischen Landesregierung ein.
Der WWF vertritt nach wie vor die Ansicht, dass der Bescheid zur Entnahme der Fischotter auf Grund der lückenhaften Datenlage niemals hätte ausgestellt werden dürfen. „Die Tötung von 40 Fischottern löst kein Problem und ist kein praktikabler Ansatz für den Artenschutz“, so Pichler. Nach der Übergabe der Petition mit mehr als 22.000 Unterschriften wird der WWF als nächsten Schritt den juristischen Weg einschlagen und eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich einbringen.
Weitere Informationen:
Mag. Gerhard Auer, WWF-Pressesprecher, 01/488 17-231, gerhard.auer@wwf.at
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