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WWF zum Flughafenurteil: Unklare Klimaschutzgesetze führen zu Verfahrens-Murks
Wien, 29. Juni 2017. Der Verfassungsgerichtshof hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau der dritten Piste am Wiener Flughafen aufgehoben. Die Umweltorganisation WWF verweist in diesem Zusammenhang dezidiert auf die Feststellung des VfGH, dass in Österreich Gesetze zur Umsetzung der Klimaschutzverpflichtungen fehlen. „Diese verbindlichen Klimaschutzgesetze müssen dringend kommen“, so Jurrien Westerhof, politischer Leiter beim WWF Österreich.
Verbindliche und eindeutige Klimaschutzgesetze sorgen dafür, dass Klarheit darüber geschaffen wird, dass die CO2-Emissionen bis 2050 auf nahezu Null reduziert werden müssen. „Der Hausverstand reicht bereits, um zu verstehen, dass die Zunahme der CO2-Emissionen im Ausmaß des gesamten Bundeslandes Vorarlberg mit dem Klimaschutz nicht vereinbar ist“, so Westerhof und ergänzend: „Das Gerichtsurteil zeigt, politische Lippenbekenntnisse zu Klimaschutz und zum Pariser Abkommen reichen nicht aus. Wenn diese Bekenntnisse nicht eindeutig und verbindlich festgelegt werden, dann droht weiteres Chaos.“
Die Erweiterung des Flughafens würde im Vollbetrieb für eine Zunahme der österreichischen CO2-Emissionen von ca. zwei Prozent führen – und rechnet man die Klimawirksamkeit der Flugzeugemissionen in großer Höhe mit, dann summiert sich die Klimawirksamkeit sogar auf bis zu 5,4 Prozent der österreichischen Treibhausgasemissionen. „Dass das mit dem Klimaschutz nicht vereinbar ist, müsste jeder verstehen. Aber wenn die Gesetze hier nicht die notwendige Klarheit geben, dann ist die logische Folge, dass politische Willensbekundungen ohne eindeutige Gesetze im Zweifelsfall zu einem Verfahrens-Murks führen“, so Westerhof.
Bezeichnend ist die Lage rund um die Klima- und Energiestrategie: Jahrelang wurde geredet und in den letzten Wochen ist klar geworden, dass alles umsonst war. Damit übernimmt die künftige Regierung eine Großbaustelle und es wird voraussichtlich weitere Jahre Unklarheit herrschen. „Wenn die Bundesregierung sich nicht traut festzulegen, darf sie sich nicht wundern, dass Unsicherheit letztlich zu Unmut führt“, sagt Westerhof und weiter: „Statt über lange Verfahrensdauer zu jammern und mit einer Kurzschlusshandlung sogar ernsthaft vorzuschlagen, deswegen die Verfassung auszuhebeln, muss die Regierung für eindeutige Gesetze sorgen. Klimaschutz als ultimatives allgemeines Interesse muss dabei Vorrang haben – und zwar vor Partikularinteressen wie den Ausbau von Infrastrukturprojekten.“
Rückfragehinweis:
Mag. Gerhard Auer, WWF Pressesprecher, 0676 83488231, gerhard.auer@wwf.at
Jurrien Westerhof, politischer Leiter WWF Österreich, 0664 6126701, jurrien.westerhof@wwf.at
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