NGOs begrüßen Vorschlag der EU Kommission, Kontrollen und Transparenz der EU-Fischereiflotte weltweit zu erhöhen

10. Dezember 2015 | Presse-Aussendung

Presseaussendung Wien, 10. Dezember 2015 – Ein heute von der EU Kommission veröffentlichter Vorschlag, der das Potential hat, die Lücken der derzeit für Fernfischereiflotten der EU geltenden Verordnung zu schließen, wurde von der Environmental Justice Foundation (EJF), Oceana, The Pew Charitable Trusts und WWF positiv aufgenommen. „Der Vorschlag der EU Kommission untermauert das Engagement der […]

Presseaussendung

Wien, 10. Dezember 2015 – Ein heute von der EU Kommission veröffentlichter Vorschlag, der das Potential hat, die Lücken der derzeit für Fernfischereiflotten der EU geltenden Verordnung zu schließen, wurde von der Environmental Justice Foundation (EJF), Oceana, The Pew Charitable Trusts und WWF positiv aufgenommen.

„Der Vorschlag der EU Kommission untermauert das Engagement der EU, die illegale Fischerei weltweit zu bekämpfen“, erklärte María José Cornax, Leiterin der Fischereikampagne für Oceana in Europa. „Wir begrüßen die Initiative, ein öffentliches Register für mehr Transparenz einzurichten, das die seit Jahren zu beklagende Undurchsichtigkeit der Flottenaktivitäten außerhalb der EU-Gewässer beenden würde. Ebenso befürworten wir die Entscheidung, auch die privaten Vereinbarungen und Chartervereinbarungen miteinzubeziehen, die EU-Fischereiunternehmen unilateral mit Küstenstaaten – überwiegend Entwicklungsländern – abschließen. Die gesamte europäische Fernfischereiflotte muss transparent, rechenschaftspflichtig und nachhaltig sein, einschließlich derjenigen Fischereischiffe, die im Rahmen privater Vereinbarungen tätig sind.“

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Überarbeitung der Verordnung über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten (FAR), die die Standards für die weltweit agierenden EU-Fischereiflotten vorgibt. Ein Erlass dieser Maßnahme würde die FAR-Verordnung nicht nur mit der 2010[1] von der EU eingeführten strikten Gesetzgebung zur Eindämmung illegaler Fischerei in Einklang bringen, sondern auch mit den gesetzlichen Vorgaben über die externen EU-Fischereiaktivitäten der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik. Darüber hinaus würde der Vorschlag die Fischereifahrzeuge erstmals dazu verpflichten, sich in einer öffentlichen Datenbank oder einem Verzeichnis zu registrieren und sich sowohl den Standards der EU-Fischereibewirtschaftung als auch den Gesetzen für private und Chartervereinbarungen zu unterwerfen.

Ein ebenfalls von dem Vorschlag in Angriff genommenes Problem ist das so genannte „Umflaggen“. So sind Fälle von EU-Betreibern bekannt, die wiederholt und in kurzen Zeitabständen ihre Fischereifahrzeuge auf Nicht-EU-Staaten – darunter auch Staaten, die sich nicht am Kampf gegen die illegale Fischerei beteiligen – umflaggen. Diese Betreiber hatten bislang die Möglichkeit, später wieder auf die EU umzuflaggen, um so von den EU-Zugangsvereinbarungen und -Subventionen zu profitieren. Die Europäische Kommission möchte derlei Machenschaften durch die verpflichtende Einführung der Schiffsnummern der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) außerhalb von EU-Gewässern unterbinden.

Mehr als 15.000 Fischereischiffe betreiben unter der FAR-Verordnung Fischerei in Nicht-EU-Gewässern. Die diesbezüglichen Vereinbarungen sind vielfältig: Es gibt sowohl Zugangsabkommen zwischen der EU und Drittländern als auch private und Charterabkommen, die direkt zwischen privaten EU-Unternehmen oder EU-Bürgern mit Behörden oder Unternehmen in Küstenstaaten abgeschlossen werden. Bis vor kurzem, d.h. vor der Einrichtung der Website www.whofishesfar.org durch die EJF, Oceana und WWF, wurden weder die Gesamtzahl der Fischereischiffe, die unter der FAR-Verordnung fischen, noch die betreffenden Schiffsnamen, noch der Zeitpunkt oder der Ort ihrer Fischereitätigkeit offengelegt.

Simone Niedermüller, Internationale Fischerei Expertin des WWF Österreich, erklärt: „Die EU hat bereits ihre Entschlossenheit demonstriert, den Handel mit illegalen Fischereiprodukten in Richtung EU zu stoppen. Um weiterhin glaubwürdig zu sein, müssen ähnlich große Anstrengungen unternommen und strenge Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass EU-Betreiber illegalen Fischereitätigkeiten außerhalb der EU-Gewässer nachgehen können. Dies kann gelingen, indem sämtliche Schlupflöcher der derzeitigen FAR-Verordnung geschlossen werden.“

Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák, Pressesprecher WWF
Tel.: +43 676 83 488 276
E-Mail: florian.kozak@wwf.at

Hintergrundinformation:

• Die EU ist der weltweit größte Markt für Fischereierzeugnisse. Mehr als 60 % der innerhalb der EU-Grenzen verspeisten Fischereierzeugnisse stammen aus dem Import.

• Bei dem Vorschlag der Europäischen Kommission handelt es sich um eine überarbeitete und aktualisierte Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von EU-Fischereifahrzeugen außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern (bekannt als die Verordnung über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten, Fishing Authorisation Regulation oder FAR).

• EU-Unternehmen schließen private Abkommen mit einigen Nicht-EU-Ländern, die ihnen einen privaten Zugang zu Fangmöglichkeiten in den Gewässern dieser Küstenstaaten gewähren. Ein solches Vorgehen ist nur in den Gewässern derjenigen Länder zulässig, für die es kein offizielles EU-Abkommen (Fischereipartnerschaftsabkommen  oder FPAS) gibt. Zusätzlich schließen einige EU-Unternehmen Chartervereinbarungen für EU-Fischereifahrzeuge ab, wodurch sie die Ressourcen einiger Küstenstaaten in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Unternehmen nutzen können.

• Missbräuchliches und wiederholtes Umflaggen ist dann gegeben, wenn EU-Fischereifahrzeuge, die die EU-Fischereiflotte verlassen haben, auf einen Drittstaat umflaggen, so dass sie weiterhin tätig bleiben können. Anschließend flaggen sie erneut um, um wieder Teil der EU-Flotte zu werden. Auf diese Weise können sie Vorteile und Subventionen der EU für sich beanspruchen, obwohl sie in der Zeit, in der sie unter Nicht-EU-Flagge fuhren, illegale Fischerei betrieben haben.

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