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70 Unternehmen fordern starkes EU-Lieferkettengesetz
Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Unternehmen setzen sich Ikea Österreich, Vöslauer, Oekostrom AG und VBV-Vorsorgekasse für eine europäische Richtlinie ein, die die menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und deren Liefer- und Wertschöpfungsketten verbindlich regelt. In einem offenen Brief fordern die Unternehmen auf Initiative der Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und GLOBAL 2000, dass sich die Bundesregierung in den laufenden EU-Verhandlungen für ein ambitioniertes Gesetz stark macht. So fordern die Unternehmen zum Beispiel, dass die Klimaschutz-Verpflichtungen in der geplanten Richtlinie verbessert werden müssen und auch der Finanzsektor erfasst werden sollte. Besonders gefordert ist Wirtschaftsminister Martin Kocher, der die Richtlinie im EU-Rat mitverhandelt.
“Den notwendigen Paradigmenwechsel kann nur ein Gesetz hervorrufen, das gleiche Spielregeln für alle festlegt, indem es Klimaschutzverpflichtungen definiert und auch den Finanzsektor zur Sorgfalt verpflichtet”, fordert Anna Leitner, Lieferkettenexpertin bei GLOBAL 2000. “Ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz könnte durch die Verbindung von Menschenrechten mit Klima- und Naturschutz globale Verbesserungen auslösen. Auch die Wirtschaft würde profitieren – zum Beispiel von mehr Planungssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen“, so Teresa Gäckle, Expertin für Sustainable Finance beim WWF Österreich.
Stimmen der Unternehmen
Die unterzeichnenden Unternehmen sind überzeugt, dass eine ambitionierte EU-Richtlinie einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung des Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsschutzes entlang globaler Wertschöpfungsketten leisten kann. Zugleich unterstütze das Gesetz Unternehmen dabei, resilienter, nachhaltiger und damit attraktiver zu werden. Viele klein- & mittelständische Unternehmen, die dank kurzer und regionaler Wertschöpfungsketten bereits jetzt Umweltstandards und Menschenrechte einhalten, fordern fairen Wettbewerb mit Konzernen, die sich durch Auslagerung nicht an hiesige Gesetze halten müssen.
In diesem Sinne rufen IKEA Österreich,Oekostrom AG, VBV Vorsorgekasse, Vöslauer und viele mehr Wirtschaftsminister Martin Kocher und Justizministerin Alma Zadić auf, in den aktuellen Verhandlungen für ein neues Ratsmandat ambitionierte Kompromisse mit dem EU-Parlament zu unterstützen.
Hier finden Sie den offenen Brief der Unternehmen.
“Das Lieferkettengesetz schließt die Lücken im System und kann ein Gamechanger bei der Transformation unseres Wirtschaftssystems in Richtung Zukunftsfähigkeit sein. Gerade für den Ausbau Erneuerbarer Energien erwarten wir spürbaren Rückenwind durch den Fokus auf die gesamte Wertschöpfungskette”,
„Das EU-Lieferkettengesetz ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz und globaler Fairness – Werte, die wir als Leitbetrieb, der die nachhaltige Transformation forciert, voll und ganz teilen. Das Gesetz will Menschenrechte und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten stärken. Wenn es ambitioniert ist, dann profitieren davon die Menschen in den Lieferketten, die Konsument:innen und auch die Unternehmen, die hier vorbildlich sind.“
“Wir wissen, dass menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten nicht im Betrieb und beim unmittelbaren Lieferanten enden. Demzufolge begrüßen wir ein ambitioniertes und klar definiertes Lieferkettengesetz. Nur so wird der Fokus auf die gesamte Lieferkette gelenkt und Verbesserungen für Mensch und Umwelt werden Wirklichkeit.”
„Als großes Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber der internationalen Wertschöpfungskette mehr als bewusst. Aus diesem Grund hat IKEA bereits vor über 20 Jahren einen strengen Verhaltens- sowie Lieferant:innen-Kodex für die Einhaltung hoher Standards in der Lieferkette innerbetrieblich ins Leben gerufen. Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt für noch mehr Transparenz in der Wertschöpfung, weshalb wir den Unternehmensbrief selbstverständlich unterschreiben”,
Konkrete Forderungen des offenen Briefs
- Die verbindliche Sorgfaltspflicht soll alle am europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen umfassen, um unfaire Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Auch der Finanzsektor soll von der Richtlinie erfasst werden.
- Das EU-Lieferkettengesetz soll auf bestehenden internationalen Richtlinien aufbauen und nicht hinter die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen. Dementsprechend sollen die von Unternehmen zu erwartenden Maßnahmen entsprechend deren Einflussmöglichkeiten, der Art von Geschäftsbeziehungen, usw. abgestuft werden.
- Die Gesetzgebung soll mit wirksamen und verhältnismäßigen Sanktionen bewehrt sein. Für Betroffene von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ist vor allem ein erleichterter Zugang zur Justiz vorzusehen. Weiters soll eine zivilrechtliche Haftung bei groben Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten greifen und klar umrissen sein.
- Stakeholder wie Arbeiter:innen, betroffene Bevölkerung, Menschenrechtsverteidiger:innen, Umweltschutzgruppen, Gewerkschaften und die organisierte Zivilgesellschaft sollen gehört, informiert und eingebunden werden. Vorkehrungen für deren Schutz und Sicherheit sollen getroffen werden.
- Klimaschutzverpflichtungen müssen genauer definiert werden sowie kurz-, mittel- und langfristige Klimaziele für direkte und indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungsketten von Unternehmen beinhalten. Deren Erreichung soll u.a. in Systeme erfolgsbezogener Bezüge (Boni) des Managements aufgenommen werden.
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