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WWF fordert sofortigen Stopp der rechtswidrigen Wolfs-Tötungen in Kärnten
Angesichts der Meldung, wonach die Mitte November in Kärnten getötete Wölfin entgegen der bisherigen Darstellung nicht für bislang nachgewiesene Weidetier-Risse verantwortlich war, fordert der WWF Österreich volle Transparenz und eine gründliche, unabhängige Untersuchung der Umstände. “Die völlig intransparente und nicht nachvollziehbare Einstufung als “Risikowolf” ist fachlich und rechtlich stark zu hinterfragen”, so der WWF am Mittwoch. Die Naturschutzorganisation sieht sich damit in ihrer bereits im Frühjahr geäußerten Kritik an der Wolfs-Tötungsverordnung des Landes bestätigt. “Auch die genauen Umstände des Abschusses einer Wölfin im November müssen rasch und unabhängig aufgeklärt werden. Dass ausgerechnet in der letzten Nacht, in der das auf Grund der Verordnung möglich wäre, die Wölfin getötet wurde, dies aber erst zwei Tage später bekannt gegeben wurde, wirft dringende Fragen auf”, heißt es von der Naturschutzorganisation.
Der WWF kritisiert auch die Geheimniskrämerei um mehrere Abschuss-Erlaubnisse in Kärnten “Die Landesregierung hüllt sich über die genauen Umstände der Entnahme in Schweigen”, so die Organisation. Zuletzt wurde sogar jede Information über weitere Abschusserlaubnisse von den Websiten des Landes bzw. der Landwirtschaftskammer entfernt. “Damit ist völlig unklar, welche Abschuss-Erlaubnisse aktuell vorliegen und wie diese begründet sind. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen europäisches Artenschutzrecht und die internationale Aarhus-Konvention”, kritisiert der WWF die Vorgänge und kündigt eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten an.
„Diese Situation zeigt, dass die Kärntner Wolfs-Tötungsverordnung ungeeignet ist und die verantwortlichen Politiker mit der Situation überfordert sind. Was es jetzt braucht, ist eine korrekte Umsetzung des österreichischen Managementplans“, fordert der WWF. Laut einer Analyse von WWF und ÖKOBÜRO enthält die Kärntner Verordnung zahlreiche rechtswidrige Punkte. So fehlt eine Einzelfallprüfung, die nach dem europäischen Naturschutzrecht (FFH-Richtlinie) zwingend erforderlich wäre. Denn Ausnahmen vom Artenschutz sind nur nach einer Berücksichtigung der konkreten Umstände sowie der Ausschöpfung gelinderer Mittel zulässig, worunter etwa fachgerechter Herdenschutz fällt.
Stattdessen verweist die Verordnung auf willkürlich festgelegte Obergrenzen an Rissen als Abschusskriterium und deklariert Herdenschutz auf Almen und vielen anderen Gebieten als nicht durchführbar, obwohl es erfolgreiche Beispiele in anderen Ländern gibt. Auch in Tirol zeigt ein Pilotprojekt auf der Spisser Schafberg-Alm erste Erfolge. In der Kärntner Verordnung fehlen zudem Beteiligungsrechte und Kontrollbefugnisse der Öffentlichkeit – so kann sowohl gegen die Verordnung selbst als auch gegen die aktuelle Abschuss-Erlaubnis kein Rechtsmittel eingelegt werden, was ebenfalls EU-rechtswidrig ist.
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