WWF zieht nach CITES-Konferenz in Usbekistan positive Bilanz für den Schutz von Haien, Rochen und asiatischen Großkatzen – Nachholbedarf bei Aalen und Singvögeln
Einigung auf EU-Waldschutzgesetz: WWF sieht wichtigen Durchbruch
Produkte, die am europäischen Markt landen, dürfen in Zukunft nicht mehr mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Umweltschutzorganisation WWF sieht in dieser aktuellen EU-Einigung einen “wichtigen Durchbruch für den besseren Schutz der weltweiten Regenwälder”. “Mit dem weltweit ersten Gesetz gegen Entwaldung zeigt die EU ihren Handelspartnern den richtigen Weg vor, auch wenn es inhaltlich noch Luft nach oben gibt. Weitere Verbesserungen müssen folgen”, sagt Hannah-Heidi Schindler, Expertin für nachhaltige Ernährung beim WWF Österreich. Über zwei Jahre hatte die Umweltschutzorganisation mit der europaweiten Kampagne #Together4Forests für ein EU-Waldschutzgesetz gekämpft. “Jetzt geht es um eine lückenlose Umsetzung und wirksame Kontrollen der neuen Regeln. Defizite müssen rasch behoben werden”, fordert Schindler.
Größter Kritikpunkt bleibt die verpasste Entscheidung über die Aufnahme von wald-ähnlichen Ökosystemen, Savannen und Feuchtgebieten in die neuen gesetzlichen Regeln – dies soll erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten neu verhandelt werden. “Nicht nur Wälder, sondern auch Grasländer, wie der brasilianische Cerrado, leiden unter dem europäischen Konsum. Damit sich das Problem nicht einfach hierher verlagert, müssen auch diese Ökosysteme geschützt werden”, fordert Schindler. Ebenfalls kritisch bewertet der WWF die fehlende Verankerung internationaler Menschenrechtskonventionen, die über die nationale Gesetzgebung zum Schutz der lokalen Bevölkerung und indigener Gruppen hinausgehen.
Die Europäische Union ist der weltweit zweitgrößte Verbraucher und Händler von Waren, die zur Entwaldung beitragen, darunter Holz, Rindfleisch, Soja, Kautschuk und Kakao sowie die damit verbundenen Produkte. In Zukunft müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass auf dem EU-Markt verkaufte Waren nirgends zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
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