Ein Etappensieg für Meerestiere und Großkatzen: Bei der CITES-Konferenz wurde beschlossen, dass viele Arten endlich besser geschützt werden. Doch es gab auch Enttäuschungen, etwa beim Schutz von Aalen und Singvögeln.
Umweltdachverband, WWF und BirdLife Österreich appellieren: Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien auf allen Ebenen vorantreiben!
Wien, am 26.04.2018 – Schutzgebietsnetzwerk endlich vervollständigen und Artenschutz bzw. Monitoring verbessern!
Der heute in Brüssel veröffentlichte Bericht „The state of Implementation of the Birds and Habitats Directives in the EU“, erstellt von BirdLife International, European Environmental Bureau, Friends of the Earth Europe und WWF, beinhaltet ExpertInneneinschätzungen zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie aus 18 EU-Mitgliedstaaten. Für den Bericht, der zum einjährigen Jubiläum des EU-Aktionsplans für Menschen, Natur und Wirtschaft veröffentlicht wurde, gaben auch Umweltdachverband, WWF und BirdLife Österreich anhand einer Checklist ihre Einschätzungen ab und stellten erneut Aufholbedarf in vielen Bereichen fest. Von den Themen, die in Form eines Ampelsystems bewertet wurden, wurde kein einziges als in Österreich ausreichend umgesetzt beurteilt. Für sieben davon wurden sogar beträchtliche Mängel festgestellt. Auf Basis ihrer Analyse schlagen die Organisationen zehn prioritäre Maßnahmen vor, die für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Österreich entscheidend sind.
Am wichtigsten ist die Vervollständigung des heimischen Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks. Dazu Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes: „Das Natura 2000-Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission 2013 eingeleitet hat, ist in einer heißen Phase angelangt. Es gilt nun, keine Zeit zu verlieren – die Ausweisung der geforderten Gebiete ist durchzuführen und die ausreichende Abdeckung der Arten und Lebensräume sicherzustellen. Nur dann kann man sich endlich voll und ganz auf das Management der Gebiete und den Erhalt der Schutzgüter konzentrieren und auch Rechtssicherheit herbeiführen – dies ist auch im Sinne von BewirtschafterInnen und GrundbesitzerInnen.“
Naturerbe sichern, Monitoring von Lebensräumen und Arten umsetzen
„Nach über 20 Jahren EU-Mitgliedschaft muss Österreich endlich seinen europäischen Verpflichtungen nachkommen, um unser aller Naturerbe zu sichern und Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Auch das Monitoring von Lebensräumen und Arten muss vollständig umgesetzt werden“, fordert Arno Aschauer, Teamleiter Artenschutz beim WWF Österreich. „Wir brauchen national koordinierte Artenschutzpläne für Arten von europäischer Bedeutung. Parallel dazu muss Österreich die ökologische Kohärenz seines Natura 2000-Netzwerks sichern. Dafür braucht es nicht nur eine ausgewogene geographische Verteilung der Gebiete, sondern auch prioritäre Korridore und lebensraumverbessernde Maßnahmen zwischen den Gebieten. Die jüngsten Berichte über Insekten- und Vogelsterben zeigen, wie dringend der Ausbau von Schutzgebieten und grüner Infrastruktur ist“, betont Aschauer.
Handlungsbedarf im Bereich Finanzierung und Förderungen
Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch im Bereich Finanzierung und Förderungen, zumal Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt und Leistungen entsprechend zu belohnen sind: „Aktuell sind die finanziellen Ressourcen nicht ausreichend, um den tatsächlichen Bedarf aufgrund der Vorgaben der EU-Naturschutzrichtlinien zu decken. Die Bereitstellung attraktiver Prämien und ausreichender Kompensationsregelungen ist entscheidend, um die Mitwirkung sowie die Akzeptanz von BewirtschafterInnen und GrundbesitzerInnen für Natura 2000 zu erhöhen. Eine verpflichtende Zweckwidmung („Earmarking“) von Mitteln für Naturschutzanliegen würde auch für mehr Klarheit sorgen“, erläutert Gábor Wichmann von BirdLife Österreich.
Alle beteiligten Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind sich einig, dass der Schlüssel in der Kommunikation und Partizipation liegt: „Nur durch umfassende Information und Beteiligung aller relevanten Stakeholder kann man langfristig Akzeptanz erlangen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf etwaige Auswirkungen der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und damit verbundene Möglichkeiten für Förderungen und Kompensationen“, bekräftigen Pfiffinger, Aschauer und Wichmann.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF Österreich, Tel.: 01 48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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