WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
Fischotter: WWF leitet rechtliche Schritte gegen Abschussverordnung ein
St. Pölten, 16.12.2019 – Die Naturschutzorganisation WWF Österreich wird rechtliche Schritte gegen den Massenabschuss von Fischottern in Niederösterreich einleiten. „Die Landesregierung torpediert den europaweiten Schutz des Fischotters und geht damit aus unserer Sicht mehrfach rechtswidrig vor. Das muss Konsequenzen haben“, begründet Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre die WWF-Initiative gegen die umstrittene Verordnung der Landesregierung. „Die Tötung von bis zu 150 Fischottern betrifft fast 20 Prozent der in der kontinentalen Region Niederösterreichs vorkommenden Fischotter. Das hat mit dem behaupteten maßvollen Eingriff nicht das Geringste zu tun. Vielmehr ist es ein Frontalangriff auf eine ehemals nahezu ausgerottete Art, die sich erst nach jahrelangen Schutzbemühungen auf dem Weg der Erholung befindet. In einige seiner früheren Lebensräume ist der Otter immer noch nicht zurückgekehrt“, sagt die Biologin Wolf-Petre.
Das Landesverwaltungsgericht hat bereits zwei fehlerhafte Fischotter-Bescheide des Landes mit nahezu gleichem Ansinnen aufgehoben. Das rein politisch motivierte Manöver, den Naturschutz mit einem Wechsel auf eine Verordnung aushebeln zu wollen, ist inhaltlich genauso zweifelhaft. „Kurzsichtige Profitinteressen dürfen nicht auf Kosten des europäischen Artenschutzes gehen. Daher werden wir einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit bei der Naturschutzbehörde einbringen und wollen die Rücknahme der Verordnung auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt Christina Wolf-Petre. Auch in Kärnten, das ebenfalls Jagd auf die geschützten Fischotter macht, hat der WWF bereits entsprechende rechtliche Schritte gesetzt.
Anders als behauptet sind die in Niederösterreich verordneten Otter-Tötungen ein untaugliches Mittel, um Schäden in der Teichwirtschaft einzudämmen, weil nachziehende Tiere immer wieder freigewordenen Lebensraum besiedeln werden. Zielführend sind daher nur konsequente Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel Zäunungen und ein an den Fischotter angepasstes Management. Wenn Schäden auftreten, müssen langfristig gesicherte und ausreichende Entschädigungen zur Verfügung stehen. Bisher ist hier aber viel zu wenig passiert.
Das ebenfalls zur Abschussbegründung vorgeschobene Fischsterben liegt laut offiziellen Daten der Bundesländer hauptsächlich an der Verbauung und Verschmutzung von Flüssen und Seen. „Niederösterreichs bisherige Maßnahmen zur Renaturierung sind positiv, müssten aber sehr viel umfangreicher ausfallen, um flächendeckend zu wirken. Würde das Land mit annähernd so großem Einsatz Flüsse sanieren wie neue Straßen bauen, wäre die Lebensgrundlage vieler Arten weit besser geschützt“, so Wolf-Petre.
Im Zuge einer Petition appellieren die Naturschutzorganisation WWF Österreich und die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN gemeinsam an Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die umstrittene Verordnung zurückzunehmen. Zudem sollen heimische Flüsse und Seen umfassend geschützt und renaturiert werden, um weiteres Fischsterben zu verhindern. Unterschriften dafür sind online möglich: www.wwf.at/fischotter-petition
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276
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