WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
Good News: EuGH-Gutachten bestätigt strengen Wolf-Schutz
Unsere Ansicht als WWF: Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden. Dies wurde nun von der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Heute wurde ihre Schlussanträge im Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der FFH-Richtlinie präsentiert.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Einspruch von WWF und ÖKOBÜRO gegen einen Wolfs-Abschuss-Bescheid in Tirol. Im Zuge dessen hat sich das Tiroler Landesverwaltungsgericht mit Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie an den EuGH gewandt. Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht.
Abschüsse dürfen EU-rechtlich nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden. Trotzdem schließen die österreichischen Regelungen gelindere Maßnahmen prinzipiell aus, obwohl in der Praxis Herdenschutz-Projekte ihre Wirkung belegt.
Das EuGH-Urteil wird für März erwartet, in den meisten Fällen folgt der EuGH den Schlussanträgen. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der einseitigen und rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive!
UPDATE: Am 11. Juli 2024 fiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der FFH-Richtlinie als Stärkung des Artenschutzes. Laut EuGH sind die Umweltprüfungen in Österreich völlig unzureichend und damit viele Abschüsse rechtswidrig.
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