Höchstgericht bestätigt fehlende Rechtskonformität von Abschuss-Verordnungen für geschützte Tierarten – Ende der pauschalen Tötungen gefordert
Grausiger Fund: Zwei tote Luchse in Plastiksack entsorgt und in Fluss versenkt
Wien, 12. August 2013 – Nur wenige Monate nach dem illegalen Abschuss einer trächtigen Luchsin in der Nationalparkregion Bayerischer Wald, wurden möglicherweise auch in Österreich zwei Luchse Opfer skrupelloser Täter. Dem Vernehmen nach handelt es sich um eine Mutter mit ihrem Jungen. Die beiden Luchse wurden in einem mit Steinen beschwerten Plastiksack in der Ysper gefunden. Laut einer Meldung des Luchsprojekts Österreich Nordwest hatte die niederösterreichische Polizei bereits Anfang August den grausigen Fund in einem kleinen Bootshafen an der Mündung des Flusses Ysper in die Donau im Bezirk Melk gemacht.
Offenbar wurden beim Umgang mit der Straftat unverzeihliche Fehler gemacht. Statt die Tötung und Versenkung der Wildtiere in den Fluss genauestens zu untersuchen, um die Täter später zur Verantwortung ziehen zu können, veranlasste laut dem Onlinebericht des Luchsprojekts Österreich Nordwest die Bezirkshauptmannschaft Melk die Übergabe der Kadaver an die Tierkörperverwertung. Das „Beweismittel“, das zur Aufklärung einer möglichen Straftat notwendig gewesen wäre, ist somit nicht mehr greifbar, die Todesursache nicht mehr feststellbar.
Beim WWF erweckt diese Causa schmerzliche Erinnerungen an das Braunbärenprojekt, in dessen Verlauf zahlreiche Bären auf ungeklärte Weise aus der freien Wildbahn verschwunden sind. Auch der Tod der beiden Luchse erscheint mysteriös und muss lückenlos aufgeklärt werden. „Der Umgang der Behörde mit dem ungewöhnlichen Fund ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Christina Reisenbichler, WWF-Luchsexpertin. „Statt einer gründlichen Untersuchung der Umstände wurden die Luchse einfach wie Müll entsorgt.“
Der WWF fordert dringend Aufklärung in dieser undurchsichtigen Angelegenheit und Entscheidungsfindung. „Die österreichischen Luchse sind nach ihrer vollständigen Ausrottung gerade erst dabei, wieder bei uns Fuß zu fassen. Die Population ist noch sehr klein und äußerst verwundbar. Jedes einzelne Tier zählt“, bekräftigt Reisenbichler. Sollte im vorliegenden Fall tatsächlich Illegalität im Spiel sein, ist die Tat schärfstens zu verurteilen und zu ahnden. „Wilderei an bedrohten Tierarten wie Bären, Seeadlern oder eben Luchsen ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Verbrechen“, stellt Reisenbichler klar. „Wenngleich sich hierzulande besonnene Kräfte zum Schutz der großen Beutegreifer bekennen gibt es offenbar einige Unverbesserliche, die konstruktive Ansätze durch illegale Handlungen torpedieren.“
Der Luchs ist nicht nur in Österreich, sondern durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie auch auf Europäischer Ebene geschützt. Für den Schutz dieser Tiere braucht es einerseits Handlungsanleitungen wie sie etwa für Wölfe in einem Managementplan festgelegt sind, und anderseits die engagierte Umsetzung der Schutzbestimmungen in den Luchslebensräumen.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 0676/83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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