Umweltprüfbericht kritisiert fehlende Verbindlichkeit, unklare Zuständigkeiten und umweltschädliche Fehlanreize – Ausbau von Schutzgebieten und bessere Naturschutz-Finanzierung empfohlen – OECD warnt vor Bodenversiegelung und Verfehlen der Klimaziele
Hochwasserschutz in NÖ: Auen im Zwangskorsett
Wien, Marchegg, am 16. Oktober 2009 – Donau, March, Thaya … Niederösterreichs große Flüsse und ihre Auen sind die artenreichsten Lebensräume des Bundeslandes. Doch althergebrachte Hochwasserschutzkonzepte gefährden diese Lebensadern: „Wenn – wie an der March – weiterhin nur auf Dämme als Allheilmittel gegen Hochwasser gesetzt wird, entsteht die absurde Situation, dass sogar natürliche Auwälder abgedämmt werden und dadurch ihre Funktion verlieren, flussnahe Siedlungen vor Hochwasser zu schützen“, erklärt Gerhard Egger vom WWF. Zeitgemäße Konzepte geben dem Fluss durch Uferaufweitungen mehr Raum, sodass die Hochwasserwellen abgedämpft und zugleich die überschwemmten Auenökosysteme verbessert werden. „Nachhaltiger Hochwasserschutz kann nur mit der Natur, und nicht gegen sie erfolgen!“, so Egger.
Das 2007 eilig novellierte NÖ Naturschutzgesetz ermöglicht es, die Naturverträglichkeitsprüfung für Hochwasserschutzbauten zu umgehen, indem für die Genehmigung solcher Maßnahmen weit reichende Ausnahmen gelten. Weil diese Hochwasserschutzpraxis gegen EU-Rechtsbestimmungen verstößt, hat der WWF jetzt eine Beschwerde an die EU-Kommission in Brüssel gerichtet. Wird der Beschwerde stattgegeben, droht dem Land Niederösterreich eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das EU-Recht.
Ökologie bei Hochwasserschutzprojekten ausgeklammert
Auf 80 Kilometern Länge entlang der March werden bis zum Jahr 2011 120 Millionen Euro in die Instandsetzung der Hochwasserschutzanlagen investiert, obwohl dadurch nicht nur Siedlungsräume geschützt, sondern auch wertvolle Auwälder vom Hochwasser abgetrennt werden. „Eine Au lebt von regelmäßigen Überschwemmungen – wird das durch Dämme verhindert, ist die gesamte Artenvielfalt bedroht“, erklärt Egger.
Insgesamt betreffen die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht auf Naturverträglichkeit 200.000 Hektar in Natura 2000-Gebieten in ganz Niederösterreich – außer in den Marchauen etwa auch an der Donau und im Kamptal. In diesen Europaschutzgebieten müssen alle Bauvorhaben, die ihren „ökologisch guten Zustand“ (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU) verschlechtern könnten – wie auch Hochwasserschutzprojekte – einer gründlichen Naturverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. „Die Ökologie muss in der Planung von laufenden Hochwasserschutzprojekten endlich berücksichtigt werden!“ appelliert Egger an die NÖ Landesregierung. Mit einer entsprechenden Novellierung des NÖ Naturschutzgesetzes könnte eine Klage der Europäischen Kommission noch abgewendet werden.
Mehr Raum für ökologischen Hochwasserschutz
Niederösterreich hat in den letzten Jahren an zahlreichen Flüssen mit der Sanierung veralteter Hochwasserschutzanlagen begonnen. Gerade wegen der an Heftigkeit und Häufigkeit zunehmenden Hochwasser sind ökologische Schutzmaßnahmen Gebot der Stunde. Die Hochwasser der Jahre 2002 und 2006 haben gezeigt, dass technische Lösungen allein nicht genügen. Bei ökologischen Maßnahmen werden nicht einfach bestehende Dämme verstärkt oder neue Dämme errichtet, sondern dem Fluss natürlicher Überschwemmungsraum zurückgegeben, wo immer dies gefahrlos möglich ist.
Rückfragehinweis:
Gerhard Egger, WWF-Projektleiter March-Thaya-Auen, Tel. 01/488 17 272
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