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Kraftwerk Schwarze Sulm: Jubelmeldung der Konsenswerber als verspäteter Aprilscherz

Wien, am 13. April – Die Konsenswerber für das geplante Kraftwerk an der Schwarze Sulm versuchen dem Vernehmen nach, eine Entscheidung der EU-Kommission zu ihren Gunsten zu interpretieren. Diese hatte das Vertragsverletzungsverfahren wegen des geplanten Wasserkraftwerkes im Europaschutzgebiet Schwarze Sulm Mitte März beendet.
In diesem Verfahren beurteilte die EU-Kommission die zuvor vom Land Steiermark erteilte Genehmigung für den Kraftwerksbau als EU-gesetzeswidrig. Danach wurde im Dezember 2009 vom Lebensministerium dem Kraftwerk auch die wasserrechtliche Genehmigung verweigert. "Dadurch hat Umweltminister Berlakovich dem Kraftwerksbau an diesem sensiblen österreichischen Flussheiligtum endgültig einen Riegel vorgeschoben", erklärt Flussexperte Arno Mohl vom WWF.
Dieser Entscheid im Umweltministerium sei ausschlaggebend für das Einstellen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Republik Österreich gewesen, erläutert Mohl. "Die Kommission bestätigt damit die Entscheidung des Ministeriums für die Erhaltung des Flussjuwels und gegen seine Zerstörung. Falls der Kraftwerksbau denoch weiter forciert werden sollte, kann die EU Kommission das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen", so Mohl abschließend.
Rückfragehinweis:
Arno Mohl, WWF-Flussexperte, Tel. 488 17 300
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