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Neue Zahlen: Bodenverbrauch weit über „Nachhaltigkeitsziel“ der Politik
Anlässlich der am Montag von der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) veröffentlichten Daten zum Bodenverbrauch fordert die Naturschutzorganisation WWF ein „schärferes Vorgehen gegen den Flächenfraß“. Mit umgerechnet rund 6,5 Hektar pro Tag liegt der Bodenverbrauch weit mehr als doppelt so hoch wie das im Regierungsprogramm bekräftigte und seit über 20 Jahren versprochene Ziel von 2,5 Hektar pro Tag. „Die neue Methode misst Verbrauch und Versiegelung genauer als bisher und bestätigt, dass der Flächenfraß viel zu hoch ist. Die Zeit des Schönfärbens, der Ausreden und des Abwartens sollte daher endlich vorbei sein“, sagt WWF-Bodenschutzsprecher Simon Pories.
Zwischen 2022 und 2025 hat die in Anspruch genommene Fläche laut ÖROK um weitere 71 Quadratkilometer zugenommen. „Österreich geht immer noch sehr verschwenderisch mit den verfügbaren Böden um, obwohl es aufgrund seiner alpinen Topographie besonders sparsam sein müsste. Daher braucht es endlich strukturell wirksame Maßnahmen, kein weiter wie bisher“, sagt Simon Pories vom WWF.
Der WWF fordert von Bund und Ländern einen Bodenschutz-Vertrag, der eine verbindliche Obergrenze für den Bodenverbrauch festlegt und die Raumplanung ökologisiert. Zudem sollte die Politik das Steuersystem -Stichwort Kommunalsteuer – flächensparend ausrichten und umweltschädliche Subventionen abbauen.
Verbraucht und versiegelt
Das Umweltbundesamt definiert Bodenverbrauch, auch als „Flächeninanspruchnahme“ bezeichnet, als den „Verlust biologisch produktiven Bodens durch Verbauung und Versiegelung für Siedlungs- und Verkehrszwecke, aber auch durch Veränderung für intensive Erholungsnutzungen, Deponien, Abbauflächen, Betriebsanlagen und ähnliche Intensivnutzungen”. Verbrauchte Böden können folglich keine natürlichen Lebensräume mehr bilden und nicht mehr für Land- und/oder Forstwirtschaft genutzt werden. Die neuen Daten, die vom Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK erhoben wurden, zeigen die Entwicklung von Bodenverbrauch und -versiegelung im dreijährigen Zeitraum von der Jahresmitte 2022 bis zur Jahresmitte 2025.
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