Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
Raubbau in der Nordsee: WWF empört über Fangquoten
![Fischschule im Mittelmeer meer-schuetzen-fischschule](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/07/4d5248426b2b7.jpg)
Wien/Brüssel, 17. 12. 2014 – Die Fische in der Nordsee sind vor der Politik nicht sicher – das schließt der WWF aus den gestern Nacht beschlossenen Fangmengen für Fischbestände in Atlantik und Nordsee für 2015. Mehr als die Hälfte der Fangmengen setzten die Fischereiminister – teilweise deutlich – oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen fest. Dies ist besonders empörend, da die Fischereiminister erstmals unter dem Gebot der reformierten Fischereipolitik handelten. Die Reform verlangt die Praxis der Überfischung bis 2015 zu beenden. Das soll in erster Linie durch nachhaltige Fangmengen verwirklicht werden, die zunächst ein Anwachsen der Fischbestände auf eine gesunde Größe ermöglichen.
„Mit diesem blamablen Verhandlungsergebnis legen die Minister das Messer ans Herz der Reform. Sie befolgen ihr eigenes Gesetz nicht, sondern werfen das zentrale Nachhaltigkeitsziel über Bord“, kritisiert Simone Niedermüller, Fischereiexpertin des WWF. „Die überfischten Bestände werden sich nicht erholen, wenn die Fangquoten das wissenschaftliche Maß überschreiten. Gesunde Fischbestände sind aber die Grundlage für einen gesunden Fischereisektor.“
Wie nötig der Kurswechsel ist, zeigt der aktuelle Trend: Im Atlantik und seinen angrenzenden Gewässern wuchs der Anteil überfischter Bestände von 39 Prozent im Jahr 2013 auf derzeit 41 Prozent, während der Anteil der Bestände „in sicheren biologischen Grenzen“ von 59 Prozent auf 55 Prozent zurückging. Weitere Rückschritte hat es beim Rückwurfverbot gegeben, das stufenweise ab 1. Januar in Kraft treten soll. Dieses Verbot soll verhindern, dass bereits gefangene Fische wieder über Bord geworfen werden, weil die Fischer sie nicht an Land bringen dürfen. Für eine Übergangsphase von zunächst einem Jahr werden Verstöße gegen das Verbot nicht als strafbar angesehen. „So fehlt Fischern jeder Anreiz, Beifang und Rückwürfe zu vermeiden und das Anlandegebot in die Praxis umzusetzen. Das ist Fischereireform light“, so Niedermüller empört.
Weitere Informationen:
MMag. Franko Petri, Pressesprecher WWF, Tel. 01-48817-231, E-Mail: franko.petri@wwf.at, Web: www.wwf.at/presse.
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