Google-Ausbau: WWF fordert rasche Reparatur des UVP-Gesetzes
Neue Zahlen: Möglicher Stromverbrauch entspricht fast einem Drittel des Stromverbrauchs von ganz Oberösterreich – Gesamter Ausbau muss Umweltprüfung durchlaufen – Stromhunger darf nicht auf Natur abgewälzt werden
Rechtsexpertin gibt grünes Licht für Inn-Schutz-Verordnung
Innsbruck, 12.02.2018. – Eine aktuelle juristische Bewertung zeigt, dass die Tiroler Landesregierung die Verordnung für die kraftwerksfreie Strecke am Inn umgehend beschließen kann. Es gebe hier keine rechtlichen Probleme im Verhältnis zwischen Bund und Land, betont Teresa Weber, Assistenzprofessorin für Verfassungs- und Verwaltungsrecht am Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Salzburg: "Die vorgeschlagene Verordnung einer ‚hochwertigen Gewässerstrecke‘ am Tiroler Inn stützt sich auf das Tiroler Naturschutzgesetz und steht in Einklang mit den Zielsetzungen der Verordnung des Bundesministeriums zur Anerkennung des „Rahmenplans Tiroler Oberland“ und des Wasserrechtsgesetzes. Bei der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs ist daher kein Widerspruch zwischen Bundes- und Landesrecht ersichtlich", erklärt Expertin Weber auf Nachfrage des WWF.
WWF: Inn-Schutz rasch beschließen
„Damit ist klar: Die Landesregierung kann den Schutz des Inn noch vor der Wahl beschließen – am besten noch diese Woche“, fordert Elisabeth Sötz, Inn-Expertin des WWF, unter Verweis auf die Sitzung der Tiroler Landesregierung am Dienstag, 13. Februar.
Mit rechtlichen Bedenken hatte unter anderem Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler die weitere Verzögerung beim Schutz des Tiroler Landesflusses begründet.
Planung läuft seit drei Jahren
Schon 2014 einigten sich die Tiroler Koalitionspartner ÖVP und Grüne auf den Schutz dieser längsten freien Fließstrecke aller Flüsse in Österreich. Erst 2017 ging die entsprechende Verordnung in Begutachtung. „Drei Jahre hatte die Landesregierung Zeit, diese Verordnung auf den Weg zu bringen. Jetzt, nur wenige Wochen vor der Wahl, wird ein letztes Mal mit unhaltbaren rechtlichen Bedenken versucht, einen Beschluss zu verhindern“, ortet Elisabeth Sötz eine bewusste Verzögerungstaktik. „Statt weiter zu blocken, müssen jetzt endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden! Schließlich werden die Wählerinnen und Wähler die Politik an ihren Taten messen, nicht an offenen Versprechungen.“
Rückfragehinweis:
Elisabeth Sötz, Inn-Expertin des WWF Österreich, +43 676 83488 304, elisabeth.soetz@wwf.at
Martin Hof, Pressesprecher WWF Österreich, +43 676 83488 306, martin.hof@wwf.at
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