Ohne wirksame Nachschärfungen bleibt Klimagesetz ein Etikettenschwindel – Umweltschutzorganisation fordert verbindliche Zwischenziele und rasche Maßnahmen
WWF: Bundesregierung startet neuen Angriff auf Umweltprüfungen
Wien, am 19. November 2018. Nachdem der rechtswidrige Entwurf des „Standort-Entwicklungsgesetzes“ glatt durchgefallen ist, startet die Wirtschaftsministerin jetzt den nächsten Angriff auf das Umweltrecht: Laut ersten Informationen will die Bundesregierung die erste Instanz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) per Fristsetzung abwürgen können, um ausgewählte Großprojekte automatisch in die nächste Instanz zu heben. Damit soll offensichtlich eine ausgewogene inhaltliche Prüfung aller Projektfolgen durch die Spezialisten vor Ort eingeschränkt oder sogar verhindert werden. „Das Ziel ist klar: Umweltprüfungen sollen schrittweise ausgehöhlt werden, um kritische Großprojekte durchzupeitschen. Dadurch wird es in Zukunft noch schwieriger werden, konkrete Verbesserungen für Umwelt und Bevölkerung zu erreichen“, sagt Hanna Simons, Leiterin Natur- und Umweltschutz beim WWF Österreich.
„Anstatt die Qualität von Umweltprüfungen nachhaltig zu verbessern, agiert die Bundesregierung vorzugsweise mit dem Betonmischer. Für neue Autobahnen, Mega-Kraftwerke und Deponien wird der rote Teppich ausgerollt, während Umwelt- und Anrainer-Anliegen auf allen Ebenen ausgebremst werden. Das ist der falsche Weg“, kritisiert Simons und erinnert an bereits beschlossene Vorhaben wie neue Schikanen für Umweltschützer, die massive Einschränkung des Rechtsschutzes oder auch den unnützen „Standortanwalt“. „Die bisherigen Maßnahmen sind entweder unausgegoren oder rechtswidrig und schaffen somit auch keine Rechtssicherheit. Auf diese Weise können auch die Verfahren nicht beschleunigt werden“, so Simons und kündigt eine genaue Prüfung des heute via Kronenzeitung angekündigten neuen Gesetzesentwurfes an.
Fünf Reformvorschläge: Qualität der Umweltprüfung verbessern statt abwürgen
Entgegen den Aussagen der Bundesregierung werden die meisten UVP-pflichtigen Projekte in angemessener Zeit genehmigt, sobald die Projektbetreiber ihre Hausaufgaben gemacht haben. Denn vom Zeitpunkt der öffentlichen Auflage – also sobald die Projektwerbenden alle Unterlagen komplett vorgelegt haben – bis zum Bescheid der UVP-Behörde liegt die Verfahrensdauer im Mittel bei nur sieben Monaten – ab dem Genehmigungsantrag sind es jedoch 13,3 Monate. Erstens braucht es daher mehr Qualität bei den oft fehlerhaften und unvollständigen Projekteinreichungen, die für unnötige Verzögerungen sorgen, BEVOR die Öffentlichkeit überhaupt beteiligt wird. Zweitens benötigen die Behörden mehr Ressourcen, etwa bei Amtssachverständigen. Drittens ist eine Föderalismusreform überfällig, die für ein einheitliches Anlagenrecht sorgt. Viertens braucht es eine naturverträgliche Energiewende, damit Klimaschutz nicht für umweltschädliche Megaprojekte missbraucht wird. Fünftens müssen Politik und Verwaltung enger mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um mögliche Konflikte schon im Vorfeld zu entschärfen, zum Beispiel durch „Strategische Umweltprüfungen“ am Runden Tisch.
Rückfragehinweis:
Gerhard Auer, WWF-Pressesprecher, Tel: +43 676 83488 231, E-Mail: gerhard.auer@wwf.at
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