Umweltschutzorganisation: Ablehnung der Länder beruht auf einem inhaltlich längst überholten Verhandlungsstand – Blockade einer europaweiten Weichenstellung durch Österreich sachlich nicht mehr zu rechtfertigen
WWF empört: Land Steiermark genehmigt Kraftwerk Schwarze Sulm
Wien, 6. September 2013 – Es ist nun das eingetreten, vor dem der WWF und zahlreiche weitere Umweltschützer schon immer gewarnt haben. Das Land Steiermark hat, entgegen der Vereinbarung mit dem Umweltministerium und trotz zweier anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren, gestern das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm wasserrechtlich genehmigt. Unter falscher Anwendung der rechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz in Österreich wurde der "sehr gute" Gewässerzustand der Schwarzen Sulm auf "gut" herabgestuft um das Kraftwerk zu ermöglichen. „Dieses Vorgehen ist ein beispielloser Kniefall der steirischen Wasserrechtsbehörden und allem voran von Landeshauptmann Voves vor den Privatinteressen von zwei Kraftwerksbetreibern", so WWF- Fließgewässerexperte Arno Mohl.
Diese Entscheidung gefährdet nicht nur die europaweit bedeutende Flussstrecke der Schwarzen Sulm. Es werden damit auch die letzten vier Prozent intakter Flüsse in Österreich zum Abschuss freigegeben. „Wenn durch den Griff in die Trickkiste ein Kraftwerk in einem intakten Fließgewässer und Natura-2000-Schutzgebiet möglich wird, dann ist kein Gewässer in Österreich vor der Profitgier der Kraftwerkslobby mehr sicher“, so Mohl.
Für den WWF ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen, das Kraftwerk noch nicht gebaut. Dieser „Wir sind wir Politik" des Landes Steiermark darf nicht mehr tatenlos zugesehen werden. Minister Berlakovich muss als oberster Hüter des Gewässerschutzes in Österreich seine Versprechen nun einlösen und das Kraftwerk endgültig stoppen. „Wir erwarten uns von Minister Berlakovich, dass er umgehend den positiven Bescheid von Amts wegen aufhebt und sich nicht noch weiter vom Land Steiermark vorführen lässt“, so Mohl weiter. Wird das Kraftwerksvorhaben nicht gestoppt, droht eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Rückfragehinweis:
Arno Mohl, WWF- Fließgewässerexperte, Mobil: +43-676-83488300, E-Mail: arno.mohl@wwf.at
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