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WWF fordert höhere Strafen auf UN-Verbrechenskonferenz in Wien
Wien, 19. April 2013 – Anlässlich der internationalen UN-Konferenz für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege, die vom 22. bis 26. April in Wien stattfinden wird, hofft der WWF, dass illegaler Artenhandel künftig mit mehr als vier Jahren Haft bestraft wird. Russlands Präsident Wladimir Putin will den illegalen Artenhandel als Verbrechen einstufen wobei Verurteilte statt mit Geldstrafen künftig mit Gefängnisstrafen zu rechnen haben. Schmuggler, die mit Tieren oder Pflanzen handeln, die unter internationalen Artenschutz fallen, sollen künftig in Russland sogar mit mehr als fünf Jahren Haft bestraft werden. Auch die japanische Regierung hat eine solche Erhöhung des Strafmaßes bereits angekündigt. „Länder, die die Strafen für solche Verbrechen erhöhen, zeigen der Welt, mit welchem Ernst der Artenschutz betrieben werden muss. Wir erhoffen uns, dass alle Mitgliedsstaaten die Strafen für Verbrechen an der Artenvielfalt hinaufsetzen werden“, so Georg Scattolin, Leiter des Internationalen Programms des WWF Österreich. Nach dem Drogen- und Menschenhandel steht der illegale Handel mit geschützten Arten mit knapp 15 Milliarden Euro Umsatz an vierter Stelle der illegalen Geschäfte weltweit.
Der WWF setzt sich auf der UN-Konferenz für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege nächste Woche in Wien dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten die Strafen für illegalen Wildtierhandel auf mehr als vier Jahre erhöht und damit als Verbrechen eingestuft werden.
Letztes Jahr entdeckten der WWF und das Artenschutzprogramm TRAFFIC in geplanten Änderungen in der russischen Artenschutzgesetzgebung, dass ein Schlupfloch Wilderern und Schmugglern nur sehr geringe Strafen auferlegt hätte. Nun soll die Strafe auf Wunsch von Präsident Putin auf bis zu fünf Jahre Haft erhöht werden. Bereits vor zwei Wochen wurden die Strafzahlungen für das Töten von Tigern oder Leoparden auf umgerechnet knapp 27.000 Euro erhöht.
In Japan will das Umweltministerium die Haftstrafen für illegalen Artenhandel von einem auf fünf Jahre erhöhen. Die Geldstrafen sollen von umgerechnet 8.000 auf 40.000 Euro hinaufgesetzt werden. Unternehmen, die schuldig gesprochen werden, sollen künftig mit 800.000 Euro Strafe rechnen müssen.
In Südafrika wurde kürzlich ein Wilderer zu 29 Jahren Haft verurteilt. In Thailand bekam ein Einheimischer kürzlich wegen Betrugs mit dem Horn eines Nashorns 40 Jahre Haft. „Die Initiativen von Südafrika, Russland Japan und anderen Ländern werden hoffentlich auch andere Länder auf der Konferenz in Wien aufrütteln“, hofft Scattolin.
Rückfragehinweis:
MMag. Franko Petri, Pressesprecher WWF, Tel. 01-48817-231; E-mail: franko.petri@wwf.at.
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