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WWF: Geplante Wolfs-Verordnung in der Steiermark ist rechtswidrig
In ihrer aktuellen Stellungnahme kritisiert die Naturschutzorganisation WWF Österreich den Entwurf der steirischen Wolfsverordnung, die weitere Eingriffe in den Schutzstatus des Wolfs ermöglichen soll. „Das Vorgehen der Landesregierung ist höchst fragwürdig. Die geplante Verordnung widerspricht den europäischen Rechtsvorgaben und dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz, das Einzelfallprüfungen vorsieht“, sagt WWF-Experte Christian Pichler. Laut dem Entwurf können Wölfe auch ohne individuelle Identifizierung getötet werden, sobald etwa ein Zusammenhang mit einem Nutztierriss auch nur vermutet wird. “Die geplante Verordnung ignoriert grundlegende Schutzvorgaben für den Wolf und erlaubt Tötungen, die weder fachlich noch rechtlich gerechtfertigt sind”, so Christian Pichler.
Der Wolf befindet sich in Österreich weiterhin nicht in einem günstigen Erhaltungszustand. Daher sind Entnahmen laut EU-Recht nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen nachweislich den Bestand schonen. „Die steirische Verordnung erfüllt diese Anforderungen nicht. Gleichzeitig ist das Monitoring anhaltend mangelhaft“, kritisiert Christian Pichler. Denn die geschützten Tiere werden oft nur dann registriert oder dokumentiert, wenn sie zufällig gesichtet oder gefunden werden. Zudem müssen Abschüsse erst nach bis zu 48 Stunden gemeldet werden. „Das sind Defizite, die das Risiko von Abschüssen der falschen Tiere deutlich erhöhen und somit nichts zur Konfliktlösung beitragen“, sagt Pichler.
Der WWF-Experte fordert einen Fokus auf präventive Schutzmaßnahmen, wie Herdenschutzhunde, Hirten und Elektrozäune. „Fachgerechter Herdenschutz ist ein Gebot der Stunde. Umso fragwürdiger ist die Streichung von Förderungen für Herdenschutz-Maßnahmen 2024 durch die zuständige Politik. Das hat die Situation unnötig verschärft und geht letztlich auf Kosten der betroffenen Landwirtschaft“, sagt Christian Pichler.
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