Mehr als 3.000 Tonnen pro Tag – WWF fordert zum Internationalen Tag gegen Lebensmittelverschwendung verbindliche Reduktionsziele und erleichterte Lebensmittelspenden
WWF: UVP-Novelle ist Rückschritt für den Umweltschutz in Österreich
Wien, am 25. Oktober 2018. Die heute im Nationalrat vorgelegten Abänderungsanträge der schwarz-blauen Koalition bestätigen den skandalösen Frontalangriff auf den Umweltschutz in Österreich. „Ausgerechnet die Umweltministerin tut alles dafür, damit kritische Großprojekte in Zukunft schlechter geprüft werden können als bisher. Das ist gerade mit Blick auf die vielen ökologischen Krisen und die Nachhaltigkeitsverpflichtungen Österreichs ein fahrlässiger Kurs“, sagt Hanna Simons, Leiterin Naturschutz beim WWF Österreich. „Wesentliche Teile der Novelle sind eine Auftragsarbeit für Wirtschafts- und Industrielobbys. Daher werden demokratiefeindliche Hürden für Umweltschützer erfunden und wichtige Begutachtungsfristen gekappt. Zusätzlich schwächt die Koalition jetzt auch noch den Rechtsschutz bei Umweltprüfungen, was ebenfalls europarechtswidrig sein könnte“, warnt Simons.
Besonders kritisch: Anerkannte Umweltorganisationen, die weniger als 100 Mitglieder haben, will die Bundesregierung künftig aus Umweltverfahren ausschließen. Allerdings ist eine derart starre Hürde europa- und völkerrechtswidrig, wie ein ÖKOBÜRO-Gutachten gezeigt hat. Denn andere Möglichkeiten die Kompetenz und das Engagement nachzuweisen wie in Schweden, fehlen bislang im UVP-Gesetz. Wer dennoch von der Übernahme des „schwedischen Modells“ spricht, betreibt eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Dazu kommen ungelöste Datenschutzprobleme. "Diese Novelle bringt keine schnelleren Verfahren, sondern massive Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft. Denn anerkannte Umweltorganisationen, die zu Unrecht aus der UVP ausgeschlossen werden, würden wohl den Rechtsweg beschreiten, was zum nachträglichen Aufrollen der betroffenen Verfahren führen könnte", erwartet Simons einen Bumerang-Effekt für die Besteller des Gesetzes.
Umweltverfahren weit schneller als behauptet – Projektbetreiber & Politik gefordert
„Anstatt die Qualität der UVP nachhaltig zu verbessern, werden Umweltorganisationen schikaniert und zum Sündenbock für die Versäumnisse von Politik und Projektbetreibern gemacht“, kritisiert Simons das Ziel der Novelle und verweist dazu auf die Fakten im UVP-Bericht. Denn vom Zeitpunkt der öffentlichen Auflage – also sobald die Projektwerbenden ihre Unterlagen komplett vorgelegt haben – bis zum Bescheid der UVP-Behörde liegt die Verfahrensdauer im Mittel bei nur sieben Monaten, ab dem vorherigen Genehmigungsantrag bei 13,3 Monaten. „Das heißt: Die größten Bremsen können die Projektbetreiber selbst lockern, indem sie von Beginn an bessere Dokumente vorlegen. Zusätzlich brauchen die zuständigen Behörden mehr Amtssachverständige und müssen alle Beteiligten enger mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um Konflikte schon im Vorfeld zu entschärfen. Genau dafür gibt es strategische Umweltprüfungen“, erläutert Simons.
Mehr Bürokratie statt weniger
Im Schatten des Angriffs auf die NGO-Beteiligung etabliert die Koalition auch einen Standortanwalt als eigene UVP-Partei und nimmt für dessen Kleinreden von Umweltanliegen sogar mehr Bürokratie in Kauf. In diese Kategorie fällt auch die zusätzliche Überprüfung der Anerkennungskriterien von anerkannten Umweltorganisationen alle drei Jahre. Schon jetzt hätte die Umweltministerin jederzeit die Möglichkeit, eine Prüfung einzuleiten. Daher ist die neue Verpflichtung nur eine weitere Schikane, die entgegen den Versprechungen des Regierungsprogramms bei allen Beteiligten mehr Bürokratie schafft. Höchst problematisch ist auch die Kürzung öffentlicher Auflagefristen für Projekte. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden damit Verfahrensrechte eingeschränkt. „Wenn neue begründete Umweltprobleme auftauchen, müssen diese vernünftig bewertet werden können. Ansonsten werden genau jene Projekte durchgeboxt, die entweder aus guten Gründen an gesetzlichen Kriterien gescheitert oder nur mit hohen Auflagen genehmigt worden wären“, sagt Simons.
Aarhus-Konvention wird nur lückenhaft umgesetzt und fällt hinter Höchstgerichts-Urteile zurück
Anders als von der Umweltministerin dargestellt ist auch die im Gesetzespaket verankerte Umsetzung der vor über 20 Jahren (!) unterzeichneten Aarhus-Konvention kein großer Wurf. Denn aufgrund mehrerer Höchstgerichts-Urteile haben anerkannte Umweltschutzorganisationen de jure bereits jene Umweltrechte wie sie in anderen EU-Ländern längst Standard sind. Mit ihrer aktuellen Schmalspur-Umsetzung schränkt die Umweltministerin diese Rechte jetzt wieder ein. „Das wird in der Praxis erneut zu Rechtsunsicherheit führen und erfüllt die Aarhus-Konvention nur unzureichend“, kritisiert WWF-Vertreterin Simons. Weit besser wäre ein eigenes Gesetz zur NGO-Beteiligung, das nach dem Vorbild Deutschlands für alle Umweltbereiche gilt und somit eine einheitliche Rechtsprechung ermöglich.
Rückfragehinweis und Kontakt:
Mag. Volker Hollenstein
Politischer Leiter WWF Österreich
Tel.: +43 664 5013158, E-Mail: volker.hollenstein@wwf.at
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF warnt vor Ausweitung von Kärntens rechtswidriger Abschusspolitik
Naturschutzorganisation kritisiert Drängen auf mehr Wolfsabschüsse in Italien und Slowenien – Österreichs Schutzpflichten bleiben bestehen
WWF: Renaturierungsprojekte auf über 67 Kilometern im „Amazonas Europas“
WWF-Bilanz zu fünf Jahren UNESCO-Biosphärenpark Mur-Drau-Donau: Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von über 67 Kilometern Flussabschnitten und Seitenarmen teils abgeschlossen oder in Umsetzung – Pläne für weitere 270 Flusskilometer liegen vor
Good News: Nachwuchs in Inas ausgewilderter Bison-Herde
Vor 8 Monaten wurden die Tiroler Bison-Kuh Ina und ihre Herde nach Aserbaidschan umgesiedelt. Und das Projekt zeigt Erfolge: Die Herde hat sich gut eingelebt und es wurde sogar bereits das erste Kalb geboren.
WWF: Vorarlberg schwächt Naturschutz und Rechtssicherheit
Scharfe Kritik zum Begutachtungsende: Kontrollrechte bei Großprojekten fallen weg – Naturschutzanwaltschaft an 20 Stellen beschnitten – Schutzstreifen an naturnahen Ufern auf fünf Meter reduziert
WWF-Umfrage: Führungskräfte sehen ökologischen Umbau als Wettbewerbsvorteil
Europäische Führungskräfte befragt: 55 Prozent bewerten Folgen der EU-Deregulierung negativ oder gemischt – WWF fordert verlässliche Umweltpolitik statt Zick-Zack-Kurs
Namlosbach: WWF kritisiert irreführende Aussagen der E-Werke Reutte
Massiver Eingriff in geschützten Bach wird als ökologisch unbedenklich dargestellt – WWF kritisiert Schönfärberei und fordert Projektstopp
Artenschutzprojekt im Kaukasus erfolgreich: Herde mit Tiroler Bison-Kuh „Ina“ wächst
WWF-Auswilderungsprojekt mit europäischen Bisons zeigt Erfolge: Herde gut eingelebt, erstes Kalb geboren – Population steigt auf 90 Tiere – GPS-Sender verfolgen Bewegungen – Weitere Auswilderungen geplant
WWF-Auswertung: Tötungskontingente für über 1.000 Biber in sechs Bundesländern
WWF kritisiert EU-rechtswidrige Verordnungen und ausgehebelte Einzelfallprüfungen – Tötungen können zwei Jahrgänge von Jungtieren treffen – Vorrang für Prävention gefordert













