Hoffnung für eine stark bedrohte Art: Durch Schutzmaßnahmen leben wieder 6.487 Spitzmaulnashörner in Südafrika. Vor allem Lebensraumverlust und Wilderei sind eine große Gefahr.
20.000 mal NEIN zu Vogelmord in Niederösterreich!
Wien, am 4. Februar 2009 – Der von der NÖ Landesregierung verordnete Abschuss von 200 Mäusebussarden und 40 Habichten in Niederösterreich hat massiven Protest im In- und Ausland ausgelöst. Innerhalb von drei Wochen haben sich 20.000 Bürgerinnen und Bürger der Kritik von WWF, BirdLife und zahlreichen anderen Organistationen angeschlossen. In einer Petition fordern sie die sofortige Rücknahme der umstrittenen Niederösterreichischen Beutegreiferverordung. “20.000 Stimmen sind ein überdeutliches Signal an Landesrat Josef Plank, nun sofort die Konsequenzen zu ziehen und ein totales Abschussverbot zu erlassen!”, so Dr. Bernhard Kohler vom WWF. Sollte die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung nicht zurücknehmen, werden WWF und BirdLife eine Klage bei der Europäischen Union einreichen.
“Die Beutegreiferverordnung ist dazu geeignet, dem Ansehen Österreichs im Ausland nachhaltig zu schaden”, ist Gabor Wichmann von BirdLife überzeugt. “Schon allein deshalb hat dieser Versuch Niederösterreichs, sich am EU-Recht vorbeizuschwindeln, in breiten Kreisen nur Unverständnis und Kopfschütteln ausgelöst.” Es wurden sogar Vergleiche mit den Singvogelabschüssen in Italien laut.
Kurz vor Weihnachten 2008 hatte die NÖ Landesregierung die Abschuss-Verordnung erlassen. Danach sind auf die Dauer von 5 Jahren im Dezember und Januar jeden Jahres 200 Mäusebussarde und 40 Habichte abzuschießen – in Summe also 1.200 Greifvögel. “Als fadenscheinige Begründung für dieses Massaker müssen bedrohte Tierarten herhalten, die angeblich von Mäusebussard und Habicht gefressen werden”, ist Kohler empört. Außerdem werden die Abschüsse als “vernünftige Nutzung” im Rahmen einer “Freizeitbeschäftigung der Jagdausübungsberechtigten” etikettiert.
WWF, BirdLife und die Grünen NÖ haben jeweils Stellungnahmen gegen die Verordnung eingebracht. Darin weisen sie auf die zahlreichen Fehler und Ungereimtheiten des Gutachtens hin, das ihr zugrunde liegt. Die Organisationen sind sich einig, dass die Greifvogelverordnung nicht der EU-Vogelschutzrichtlinie entspricht und somit gegen EU-Recht verstößt.
Bereits 2002 hatte die NÖ Landesregierung versucht, eine Beutegreifer-Verordnung zu erlassen, war jedoch an der EU-Kommission gescheitert, die deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet hatte. WWF und BirdLife sind davon überzeugt, dass eine neuerliche EU-Klage zur Aufhebung der bestehenden Verordnung führen würde. “Ob Niederösterreich diesen Imageschaden riskieren möchte, muss das Land selbst entscheiden. Aus unserer Sicht wäre es besser, jetzt gleich reinen Tisch zu machen”, appellieren die Naturschutzorganisationen abschließend nochmals an Landesrat Plank für eine sofortige Rücknahme der Verordnung.
Protest gegen die Abschuss-Verordnung: www.wwf.at/greifvogelpetition
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