Tiere wie die grüne Meeresschildkröte, die Schneeeule und der Große Hammerhai werden zukünftig besser geschützt. Die Entscheidung fiel auf der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten.
Good News: Abkommen zum Schutz der Hohen See
Am Wochenende konnten wir einen großartigen Erfolg feiern: Die UN-Staaten haben sich auf ein Abkommen zum Schutz der Hohen See geeinigt. Dadurch können unter anderem Meeresschutzgebiete auch auf der Hohen See ausgewiesen werden.
Als Hohe See werden zwei Drittel der Weltmeere bezeichnet, die niemandem gehören und außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse liegen. Das bedeutet leider auch, dass dort kaum Regeln gelten und die Hohe See sehr anfällig für Ausbeutung ist. Alle Länder können in diesen Teilen der Meere fischen, Schiffe navigieren und forschen.
Das Abkommen hilft nun dabei, endlich rechtliche Lücken zu schließen. Wir kommen außerdem unserem Ziel näher, dass mindestens 30% der Meere bis 2030 unter Schutz gestellt werden sollen. Ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des Weltnaturabkommens, das im Dezember auf der 15. Weltnaturkonferenz beschlossen wurde.
Neben den Regelungen für Meeresschutzgebiete gab es bei den Verhandlungen in New York auch weitere entscheidende Knackpunkte. Etwa die Verteilung von Gewinnen, wenn marine Ressourcen wie Tiere oder Pflanzen genutzt werden. Aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten auf Hoher See: Das wird vor allem dann wichtig sein, wenn es um potenzielle Themen wie Tiefseebergbau oder die Speicherung von Kohlenstoff in der Tiefsee geht. Es ist nur sehr wenig darüber bekannt, welche Auswirkungen solche Tätigkeiten haben würden.
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