Tiere wie die grüne Meeresschildkröte, die Schneeeule und der Große Hammerhai werden zukünftig besser geschützt. Die Entscheidung fiel auf der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten.
Good News: CITES stärkt Schutz für Meerestiere und Großkatzen
Es waren wichtige Tage für den Artenschutz in Usbekistan: Bei der internationalen Artenschutzkonferenz (CITES COP) wurde darüber verhandelt, welche Arten in eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen aufgenommen werden. Mit erfreulichem Ausgang – denn ein historischer Etappensieg für zahlreiche Meerestiere konnte erzielt werden. Dazu zählen auch mehr als 70 Hai- und Rochenarten, die dadurch besser geschützt sind. Besonders bedeutsam ist das internationale Handelsverbot für Manta- und Teufelsrochen, Walhaie, Weißspitzen-Hochseehaie und mehrere Geigenrochenarten. Strengere Maßnahmen wurden auch für den Handel mit Tiefsee-, Hunds- und Glatthaien beschlossen. Außerdem wurde der Handel mit Galapagos-Leguanen und goldenen Seegurken verboten. Jetzt müssen die einzelnen Staaten eine lückenlose Umsetzung und strenge Kontrollen für Handel und Fischerei sicherstellen.
Auch beim Schutz der Großkatzen wurden wichtige Erfolge erzielt: Bei der Konferenz wurden die vom WWF im Vorfeld geforderten Maßnahmen zum besseren Schutz von asiatischen Großkatzen beschlossen. Dazu zählen ein Verbot der Tigerzucht für den Handel mit Körperteilen, strengere Auflagen für alle Tigerhaltungen und eine weiterhin strenge Überwachung von Leoparden. Auch der illegale Handel mit Jaguaren und Geparden soll stärker bekämpft werden. Bei den Kontrollen braucht es nun dringend eine Nachschärfung.
Gute Nachrichten sind auch die Aufrechterhaltung der Handelsverbote von Elfenbein und Nashorn-Hörnern. Einen verbesserten Schutz gibt es zudem bei weiteren Säugetierarten: darunter Faultiere, Goldbauch-Mangaben, Okapis und Dorkas-Gazellen. Zusätzlich wurde der Handel mit einigen Vogelarten verboten, wie dem Weißrücken- und dem Rüppellgeier sowie dem Großschnabel-Samenfink. Handelsbeschränkungen wurden auch für zwei endemische Geckoarten, vier Froscharten und afrikanische Hornvögel durchgesetzt.
Enttäuschend war die Ablehnung des dringend notwendigen Handelsverbots mit Aalen. Denn derzeit ist nur der Handel des vom Aussterben bedrohten Europäischen Aals geregelt. Doch weil die Aal-Arten kaum zu unterscheiden sind, gibt es ein Schlupfloch für kriminelle Handelsnetzwerke. Eine Listung der ganzen Gattung wäre daher ein wichtiger Schritt gewesen. Darüber hinaus gibt es dringenden Nachholbedarf beim Schutz von Singvögeln – ihr Handel sollte bei der nächsten Artenschutzkonferenz stärker in den Fokus rücken.
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