Ein Etappensieg für Meerestiere und Großkatzen: Bei der CITES-Konferenz wurde beschlossen, dass viele Arten endlich besser geschützt werden. Doch es gab auch Enttäuschungen, etwa beim Schutz von Aalen und Singvögeln.
GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF, ÖKOBÜRO: Umweltausschuss soll Parteistellung für Umweltorganisationen beschließen
Presseaussendung
Wien, 21.06.2016 – Heute steht wieder einmal die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren – am 26. Juni 2014 – hatte Umweltminister Rupprechter bei einem Hearing in eben diesem Umweltausschuss angekündigt, den Umweltorganisationen den in den meisten Umweltverfahren fehlenden Rechtsschutz in seinem Wirkungsbereich einzuräumen. Umgesetzt wurde seither nichts. GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung fordern die Parlamentsparteien daher auf, die Parteistellung für Umweltorganisationen zu beschließen.
Fehlende NGO-Rechte erhöhen Investoren-Risiken
„Es ist unerlässlich, dass Umweltorganisationen endlich Parteistellung in allen Umweltverfahren erhalten. So können sie Projektwerber und Behörde frühzeitig auf potentielle Umweltgefahren hinweisen und notfalls auch den Genehmigungsbescheid anfechten, um Umweltschäden abzuwenden“, erläutert Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.
Rechtsschutz für Umweltorganisationen sieht die Aarhus-Konvention eindeutig vor. In den letzten Jahren haben daher Umweltorganisationen unter Berufung auf Aarhus immer wieder gegen Genehmigungsbescheide geklagt – und dabei auch mehrfach Recht bekommen. Die bestehende Rechtsunsicherheit irritiert daher immer stärker Investoren. Solange unklar ist, wer in welchem Verfahren welche Rechte hat, sind selbst rechtskräftige Entscheidungen nicht mehr sicher und von nachträglicher gerichtlicher Aufhebung bedroht.
Beate Striebel-Greiter, stv. Geschäftsführerin des WWF bringt es auf den Punkt: „In Tirol wurde das Kraftwerk Tumpen genehmigt, ohne dass Umweltorganisationen die Möglichkeit hatten, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Wir haben den bereits rechtsgültigen Bescheid wegen unseres Ausschlusses angefochten und der Verwaltungsgerichtshof könnte ihn wieder aufheben.“
Bei großen Genehmigungsverfahren wie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben Umweltorganisationen bereits seit mehr als 10 Jahren Parteistellung. Der große Vorteil dabei ist, dass sich die Projektwerber frühzeitig mit den Anliegen der Umweltorganisationen auseinandersetzen können. Durch diese Umwelt-Verbesserungen können lange Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen vermieden werden. Nach aktuellen Zahlen aus Wirtschafts- und Umweltministerium erheben Umweltorganisationen in nur 5 % der Verfahren Beschwerden an die Verwaltungsgerichte. Bei UVP-Verfahren sind das zwei Verfahren pro Jahr.
Auch bei anderen Umweltverfahren könnten Schäden vermieden werden, dürften Umweltschützer daran teilnehmen. GLOBAL 2000-Kampagnenleiter Reinhard Uhrig erinnert an den von der Umweltorganisation aufgedeckten Fall des verseuchten Grundwassers in Korneuburg: „Bei rechtzeitiger rechtlicher Einbindung wären Fehler um Jahre früher erkannt und der Schaden vermutlich deutlich geringer ausgefallen.“
Hintergrund
Die Aarhus-Konvention ist ein 2001 in Kraft getretenes Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das der Öffentlichkeit besondere Rechte in Umweltangelegenheiten einräumt. Die Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz verurteilte Österreich 2014, da es u.a. nach wie vor Umweltorganisationen zu geringen Rechtsschutz einräumt. Aus demselben Grund führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.
ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung. ÖKOBÜRO setzt sich seit Anbeginn für die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich ein.
Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Mördinger
Public Affairs
+43 699 1954 9054
thomas.moerdinger@oekobuero.at
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF: EU-Kommission gefährdet Wasser-Schutz
Umweltorganisation warnt vor angekündigtem Öffnen der Wasserrahmenrichtlinie auf Druck der Bergbau-Industrie – Schwächere Standards auf Kosten der Biodiversität und der Gesundheit drohen
WWF: Artenschutzkonferenz erzielt Etappensieg für Meerestiere und Großkatzen
WWF zieht nach CITES-Konferenz in Usbekistan positive Bilanz für den Schutz von Haien, Rochen und asiatischen Großkatzen – Nachholbedarf bei Aalen und Singvögeln
Weltbodentag: WWF fordert starkes Bodenschutzgesetz
Naturschutzorganisation fordert politische Maßnahmen gegen Bodenversiegelung – Österreich geht zu verschwenderisch mit wertvollen Böden um – Hohe Folgekosten für Gesamtgesellschaft
Salzburg: WWF kritisiert geplante Nachtbejagung von geschützten Arten
Naturschutzorganisation warnt vor Verstoß gegen EU-Recht – Landesregierung will Nachtjagd ausweiten und Einsatz von Nachtsichtgeräten sogar gegen geschützte Tiere wie den Biber ermöglichen
Neue Zahlen: Bodenverbrauch weit über „Nachhaltigkeitsziel“ der Politik
Neue ÖROK-Zahlen zeigen Zunahme von Verbauung und Versiegelung genauer als bisher – Bodenverbrauch mehr als doppelt so hoch wie selbst gestecktes „Nachhaltigkeitsziel“ des Bundes – WWF für Bodenschutz-Vertrag
WWF: Geplante Wolfs-Verordnung in der Steiermark ist rechtswidrig
Naturschutzorganisation gibt Stellungnahme zu Entwurf ab: „Geplante Verordnung ignoriert EU-Schutzvorgaben für den Wolf und erlaubt Tötungen, die weder fachlich noch rechtlich gerechtfertigt sind“
WWF trauert um Toni Vorauer
Langjähriger WWF-Mitarbeiter, Tiroler Schutzgebietsbetreuer und Fledermaus-Experte verstorben – Prägende Verdienste für den Natur- und Artenschutz
Neue Umfrage: Große Mehrheit fordert strengere Bodenschutz-Maßnahmen
Repräsentative Studie: Drei Viertel der Bevölkerung wünschen sich strengere Regeln und verbindliche Obergrenze beim Bodenverbrauch – WWF fordert Bund und Länder zum Handeln auf













