Spektakuläre Aufnahmen zeigen Leopardensprung über Grenzzaun – Hoffnung für eine bedrohte Art – WWF Österreich setzt sich zum Arterhalt im Kaukasus ein – Internationaler Tag des Leoparden am 3. Mai
Greifvogelverordnung: Land NÖ erlaubt Töten als Freizeitvergnügen
St. Pölten/Wien, am 9. Dezember 2009 – Ab sofort ist in Niederösterreich wieder die Jagd auf geschützte Greifvögel eröffnet: bis 31. Jänner dürfen 200 Mäusebussarde und 40 Habichte abgeschossen werden, obwohl sie nach der EU-Vogelschutzrichtlinie in ganz Europa unter Totalschutz stehen. Die im Vorjahr erlassene „Niederösterreichische Beutegreiferverordnung“ macht dies möglich, weil sie einen Ausnahmeparagraphen des EU-Regelwerkes zugunsten der Jagd auslegt: Greifvögelabschüsse als Freizeitvergnügen seien zulässig, weil sie eine „vernünftige Nutzung“ darstellen. WWF und BirdLife protestieren und fordern eine sofortige Rücknahme der Verordnung.
Die europäische Vogelschutzrichtlinie verbietet in Artikel 5 das „absichtliche Töten oder Fangen“ wildlebender Vogelarten. Welche Arten im Ausnahmefall dennoch bejagt werden dürfen, ist in Anhang II der Richtlinie angeführt. Greifvögel wie Bussarde und Habichte gehören eindeutig nicht dazu.
„Wir sind sicher, dass die EU das reine Freizeitvergnügen nicht als Ausnahmegrund anerkennt. Von einer ‚vernünftigen Nutzung’ kann bei Mäusebussard und Habicht sowieso keine Rede sein – sie sind weder essbar, noch kann man die Herstellung von Stopfpräparaten als dringende Notwendigkeit darstellen“, sagt Bernhard Kohler vom WWF Österreich.
“Obendrein geraten durch die Verordnung weltweit gefährdete Vogelarten wie der Sakerfalke ins Visier der Jagd“, warnt Gábor Wichmann von BirdLife Österreich. „Diese vom Aussterben bedrohte Falkenart kann aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit dem Mäusebussard sehr leicht verwechselt und versehentlich abgeschossen werden“.
Mit der im Vorjahr erlassenen Beutegreifer-Verordnung gibt Naturschutzlandesrat Pernkopf neuerlich dem Druck der Niederösterreichischen Jägerschaft nach. Bereits 2002 versuchte das Land Niederösterreich eine Ausnahmeregelung für Mäusebussard und Habicht bei der EU-Kommission durchzusetzen, damals ohne Erfolg. „Von einem Umweltlandesrat erwarten wir uns ein sorgsames Abwägen zwischen den Interessen von Schutz und Nutzung statt eines Kniefalls vor der Jägerschaft“, so die Naturschutzverbände empört.
Im Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Ausnahme-Situationen festgelegt, in denen das generelle Tötungsverbot (gemäß Artikel 5) gelockert werden kann: Seltene Arten dürfen bejagt werden, wenn menschliches Leben in Gefahr ist, große wirtschaftliche Schäden drohen oder es die wissenschaftliche Forschung unbedingt erfordert. Darüber hinaus ist eine „vernünftige Nutzung“ bestimmter Vogelarten in geringen Mengen möglich – freilich nur selektiv und „unter streng überwachten Bedingungen“. Auf diese Bestimmung beruft sich die Niederösterreichische Beutegreiferverordnung. „Eine Fehlinterpretation des Ausnahmeparagraphen“, bringt es Wichmann auf den Punkt.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250
Bernhard Kohler, WWF Österreich, Tel. 01/488 17 281
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF fordert „Schwammwald-Paket“ gegen zunehmende Trockenheit
Wasserspeicher-Funktion der heimischen Wälder stark belastet – Folgen der Klimakrise machen sich immer stärker bemerkbar
Neuer Bericht: Waldzerstörung trotz Rückgang auf alarmierendem Niveau
2030-Ziel außer Reichweite – WWF fordert Waldschutzpaket und entwaldungsfreie Lieferketten
WWF: Bodenverbrauch in Österreich 2025 gestiegen
7,7 Hektar pro Tag – Politisches Ziel deutlich überschritten – „Boden-Budget“ bereits Ende April erschöpft – WWF fordert Maßnahmen gegen fortschreitende Verbauung
Budget: WWF fordert Wasserzins nach Schweizer Vorbild
Österreichisches Modell könnte rund 685 Millionen Euro jährlich für Budget bringen – Einnahmen sollen zweckgebunden in Gewässerschutz, Renaturierung und Energiesparmaßnahmen fließen
WWF: Salzburger Wolf-Verordnung verstößt gegen EU-Recht
Naturschutzorganisation warnt vor Gefährdung des Artenschutzes und erheblichem Tierleid – Rückzug der Verordnung aufgrund zahlreicher Mängel gefordert
WWF-Analyse zeigt dramatische Unterfinanzierung des Naturschutzes
Finanzierungslücke von fast einer Milliarde Euro beim Schutz der Biodiversität – Nur 30 Prozent des Bedarfs gedeckt – WWF und Wissenschaft fordern Kurswechsel bei Budget-Entscheidungen
WWF-Erfolg: Durchbruch bei Renaturierung an der Mur
Der WWF hat drei große Renaturierungsmaßnahmen in Slowenien erfolgreich abgeschlossen – mit spürbaren Effekten bis nach Österreich. Davon profitieren zahlreiche Arten wie Eisvögel und Uferschwalben.
WWF kritisiert Österreich-Vorstoß zur Lockerung von EU-Umweltauflagen
Kritik an Vorpreschen der Bundesregierung bei Deregulierung – Natur- und Artenschutz-Richtlinien wichtiges Schutzschild für Biodiversität und Klima













