Höchstgericht bestätigt fehlende Rechtskonformität von Abschuss-Verordnungen für geschützte Tierarten – Ende der pauschalen Tötungen gefordert
Grenzüberschreitende Front gegen Kraftwerk Spullersee/Lech
Innsbruck, 13. 11. 2009 – Gegen das Kraftwerk Spullersee, das dem Tiroler Flussjuwel Lech das Wasser abziehen würde, wächst jetzt eine immer breitere Front. Fast 20 Natur- und Umweltschutzorganisationen, Initiativen und Fachexperten machen mobil gegen einen rechtswidrigen Naturschutzbescheid der Tiroler Landesregierung. „Der Bescheid verstößt gegen vier Regelwerke der EU. Hier wird nicht nur europäisches Recht mit Füßen getreten sondern auch das österreichische Rechtssystem“, empört sich WWF-Expertin Nicole Schreyer und kündigt härtesten Widerstand gegen die Rechtsverletzungen des Landes Tirol an.
Nach dem neuen vorliegenden Rechtsgutachten verstößt der genannte Bescheid gegen die Natura 2000 Richtlinien über Fauna, Flora und Vogelschutz, die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die Alpenkonvention und die Aarhus-Konvention über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten. Auf Initiative der Grünen, des WWF und anderer Kraftwerksgegner wurde nun eine Beschwerde an die EU verfasst.
Bereits im letzten Jahr wurde auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Tiroler Lech von 18 Organisationen eine internationale Protestnote zum Stopp der Kraftwerkspläne im Einzugsgebiet des Tiroler Lech unterzeichnet. „Obwohl diese Organisationen mehrere hunderttausend Menschen repräsentieren, wurde das in der sogenannten Abwägung des öffentlichen Interesses nicht einmal berücksichtigt“, ist Pfarrer Baumgartner aus Steeg entsetzt. Die Umweltschutzabteilung der Tiroler Landesregierung entschied sich für den Bau des Kraftwerks. Das rief die Grünen Tirols und den WWF auf den Plan, den Bescheid rechtlich prüfen zu lassen. „Das Rechtgutachten bestätigt, hier wurden unter Missachtung des europäischen Rechts haarsträubende Fehler gemacht. Obwohl selbst die Gutachter erhebliche Beeinträchtigungen für das Natura 2000 Gebiet bestätigt haben, hat die Landesregierung die Ableitung der Quellbäche genehmigt. Dieser Bescheid ist EU-rechtswidrig und ein Prüfstein für den europäischen Naturschutz“, ist Maria Scheiber von den Tiroler Grünen sicher. „Solche Entscheidungen dürfen nicht unter Ausschluss namhafter Umweltschutzorganisationen und ohne Einspruchsrecht der Landesumweltanwaltschaft gefällt werden“, so die Umweltschützer.
Der WWF warnte die ÖBB bereits vor der drohenden Zerstörung des Tiroler Lechs und lehnt den Bau des Kraftwerks vollends ab. Der Lech ist Natura 2000 Schutzgebiet, Naturpark nach Tiroler Landesgesetz und auch eines von 74 vom Umweltministerium ausgewiesenen Flussheiligtümern Österreichs. „Das Flusssystem des Lech muss als Fluss zusammen mit seinen Quellbächen, Fließgewässerauen, Schotterbänken und den dazu gehörenden Tier- und Pflanzenarten zu Hundert Prozent geschützt bleiben“, so Katharina Peer von BirdLife Tirol.
Weitere Informationen:
MMag. Franko Petri, Leiter Medien WWF Österreich, Tel. 01-48817-231, Email: franko.petri@wwf.at.
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