Es war der Start eines großen Abenteuers für 18 Wisente: Die Tiere konnten erfolgreich im Kaukasus ausgewildert werden und somit in ihre Heimat zurückkehren. Darunter auch Ina, eine selbstbewusste und forsche Kuh aus Innsbruck.
Raubbau an der Natur verhindern – BürgerInnen und NGOs bekennen sich klar zu den EU-Naturschutzrichtlinien
Presseaussendung
Wien, 20. November 2015 – Der Aufstand von EU-BürgerInnen, der Schulterschluss von Umwelt-NGOs wie WWF, Umweltdachverband (UWD) und BirdLife, sowie die Ergebnisse einer von der EU-Kommission durchgeführten Evaluierung und erste Zugeständnisse einzelner Umweltminister zeigen: Naturschutz ist den EuropäerInnen wichtig! Und die derzeitigen Natur- und Artenschutzregelungen sind das richtige Instrument für ihren Schutz.
Über 500.000 Unterschriften von EU-BürgerInnen wurden am Freitag, dem 20.11.2015, im Rahmen einer europaweiten Stakeholderkonferenz in Brüssel an den EU-Umweltkommissar, Karmenu Vella übergeben. Gemessen an den TeilnehmerInnen handelt es sich um die erfolgreichste öffentliche Befragung in der Geschichte der EU. Sie alle sprechen sich für die Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien aus und zeigen deutlich, dass den BürgerInnen klare Regelungen im Naturschutz ein wesentliches Anliegen sind.
Naturschutz light? – Fehlanzeige!
Der von der EU durchgeführte Fitnesscheck evaluierte sowohl die Vogelschutz- als auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Beide Regelwerke sorgen derzeit für europaweit einheitliche Standards im Naturschutz. Neben der EU-Kommission wurden Meinungen und Erfahrungswerte von Behörden der Mitgliedsstaaten, Unternehmen aus der Wirtschaft, LandeigentümerInnen und Umweltorganisationen miteinbezogen.
Die kürzlich erschienenen Ergebnisse des Fitnesschecks belegen nun auch wissenschaftlich, was Umwelt-NGOs wie WWF, UWD und BirdLife sowie BürgerInnen schon lange prophezeien: Die derzeitigen Richtlinien sind das richtige Instrument, wenn es um länderübergreifenden Naturschutz geht! Dort, wo die Richtlinien konsequent umgesetzt werden, wirken sie auch. Eine Aufweichung würde lediglich die Durchsetzung von Partikularinteressen begünstigen und zudem erneut jahrelange Rechtsunsicherheit herbeiführen. Und das würde Natur, aber auch Mensch und Wirtschaft schaden. Statt einer Abschwächung ist eine bessere Umsetzung bzw. ein besserer Vollzug der Richtlinien gefragt. Denn nur 23 Prozent der Arten und 16 Prozent der Lebensräume in den EU-Ländern sind noch in einem intakten ökologischen Zustand. „Der Fitness Check darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Naturschutzstandards abzuschwächen und die Interessen einzelner EU-Regierungen, PolitikerInnen und einflussreicher Wirtschaftslobbys bzw. Interessensvertretungen durchzusetzen“, gibt Christian Pichler vom WWF zu bedenken.
Gemeinsam mit dem UWD und BirdLife fordert der WWF nun die EU-Kommission auf, die im Rahmen der Konferenz gebrachten Best Practice Beispiele für eine gelungene Umsetzung und den Mehrwert der EU-Naturschutzrichtlinien in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen und somit für eine verbesserte Implementierung einzutreten. Dazu gehört vor allem das klar bestehende Finanzierungsdefizit, das es zu verbessern gilt.
Umdenkprozess bei der Politik gestartet
Mittlerweile haben sich bereits zehn PolitikerInnen europaweit gegen eine Aufweichung ausgesprochen und dies an Kommissar Vella kommuniziert: Dazu zählen die deutsche, die französische Umweltministerin und ihr Kollege aus Griechenland sowie die Umweltressortchefs von Italien, Spanien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Luxemburg. Österreichs Umweltminister Andrä Rupprechter hingegen gibt sich noch bedeckt.
„Insbesondere für Österreich, wo der Natura 2000-Ausweisungsprozess noch immer nicht abgeschlossen ist und die Umsetzung der Richtlinien-Ziele noch in den Kinderschuhen steckt, wäre eine Öffnung und Änderung der Richtlinien fatal: weitere zeitliche Verzögerungen effektiver Maßnahmen zum Erhalt der Schutzgüter sowie erneute Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten wären die logischen Folgen“, betont Angelika Schöbinger, Expertin des Umweltdachverbandes.
EU-Rechtsgrundlagen stehen unter Beschuss
Die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bilden die rechtliche Basis für den Natur- und Artenschutz in der Europäischen Union. Sie sind etablierte Schutzinstrumente, sorgen für den Erhalt von Arten und Lebensräumen und sichern wichtige Ökosystemleistungen wie sauberes Trinkwasser, Naherholungsräume und Hochwasserschutz. Sie gelten als wesentliches Werkzeug, um das große Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 zu erreichen: den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, und damit den Raubbau an der Natur zu verhindern. „Zugvögel und andere Tiere sowie Pflanzen kennen keine Staatsgrenzen – je strikter die EU-Naturschutzrichtlinien und dichter die Vernetzung der Staaten untereinander, desto besser der Schutz unserer wertvollen Fauna und Flora“, bringt Christof Kuhn von BirdLife Österreich den Schulterschluss der Naturschutzorganisationen gegen jegliche Abänderung der Richtlinien auf den Punkt.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF Österreich, Tel. +43-1-48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Mag. Bettina Klöpzig, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Birdlife Österreich, Mobil: +43 (0) 699 181 555 65, bettina.kloepzig@birdlife.at
Mag. DI Katharina Kerschhofer, Öffentlichkeitsarbeit Umweltdachverband, Tel. +43 (0)1/40 113-49,E-Mail: katharina.kerschhofer@umweltdachverband.at
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