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WWF fordert Rücknahme des Standort-Entwicklungsgesetzes
Wien, 15. August 2018. In seiner Stellungnahme zum „Standort-Entwicklungsgesetz“ fordert der WWF Österreich die ersatzlose Rücknahme des Entwurfs von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. „Die geplante Demontage des Umweltrechts würde kritische Großprojekte einseitig bevorzugen und im Endeffekt zu mehr Umweltzerstörung in Österreich führen. Viele Verbesserungen wären nicht mehr möglich, Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit kommen unter die Räder“, warnt Hanna Simons, die stellvertretende Geschäftsführerin der Natur- und Umweltschutzorganisation. Besonders negativ ist die mehrfach rechtswidrige Genehmigungs-Automatik: Ausgewählte Großprojekte sollen ein Jahr nach Regierungsbeschluss automatisch genehmigt werden, selbst wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch gar nicht abgeschlossen ist. Weiters im Entwurf: eine massive Einschränkung des Rechtsschutzes sowie ein intransparenter Beirat zur Diskussion und Auswahl von Projekten, was ebenfalls EU- und Völkerrecht widerspricht.
Aus Sicht der Standortentwicklung droht tatsächlich ein Eigentor mit Anlauf. Denn der Entwurf ist laut allen bisher veröffentlichten Bewertungen von Verfassungs- und Umweltrechtlern in vielerlei Hinsicht rechtswidrig, wodurch massive Rechtunsicherheiten für Projektwerbende entstehen. Im Endeffekt wäre nicht nur mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen, sondern würde auch jede Genehmigung gerichtlich angefochten und höchstwahrscheinlich aufgehoben. „Viele Bewilligungen wären praktisch wertlos, das UVP-System würde langfristig geschädigt“, sagt Simons.
Umwelt-Veto im Ministerrat gefordert
Auch aus ökologischer Sicht ist es ein fatales Signal, wirtschaftliche Aspekte derart einseitig vor den Umweltschutz zu stellen. „Der CO2-Ausstoß steigt, der ökologische Zustand unserer Flüsse ist kritisch, der Bodenverbrauch liegt im europäischen Spitzenfeld. Umso sorgfältiger müsste jedes weitere Großprojekt geprüft werden“, verweist WWF-Vertreterin Hanna Simons auf aktuelle Berichte und wissenschaftliche Studien. Gefordert sei daher auch Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die in den nächsten Wochen wieder in ihr Amt zurückkehrt. „Eine Umweltministerin, die ihre Aufgabe ernst nimmt, müsste ein solches Gesetz spätestens im Ministerrat per Veto stoppen. Ansonsten verspielt sie jede umweltpolitische Glaubwürdigkeit“, sagt Simons.
Widersprüche zu Nachhaltigkeitszielen und Klimaschutzprogrammen
Der Gesetzesentwurf konterkariert auch die Nachhaltigkeits-Verpflichtungen der Republik, darunter die Sustainable Development Goals (SDG) und das Klimaschutzabkommen von Paris. Selbst die insgesamt wenig ambitionierte nationale Klimastrategie „Mission 2030“ hält zum Ausbau der Energie-Infrastruktur fest: „Die angedachten Maßnahmen sollen umwelt- und naturverträglich sein und der weiteren Bodenversiegelung sowie Beeinträchtigungen von Kulturlandschaft und Lebensräumen Einhalt gebieten“. An anderer Stelle steht: „Dabei gilt es, ‚negative „lock-in-effekte‘, das heißt langfristige kohlenstoffintensive Investitionen, die mit hohen künftigen Übergangskosten einhergehen, zu vermeiden und somit das Risiko von „Stranded Assets“ zu minimieren.“ „Statt diese Ziele mit Leben zu erfüllen, sollen neue Großprojekte mit potenziell erheblichen Umweltfolgen einfach durchgeboxt werden. All das möglichst ohne kritische Öffentlichkeit“, kritisiert Hanna Simons die falsche Stoßrichtung der Bundesregierung.
Wirksame Reformen statt Kahlschlag
Die UVP-Berichte des Umweltministeriums zeigen, dass die meisten UVP-Projekte abseits weniger großer Ausreißer relativ rasch bewilligt werden, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nur vier Prozent der Bescheide sind negativ. Ursachen für länger dauernde Verfahren sind meistens überlastete Behörden sowie unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen der Projektwerbenden. „Daher muss die Bundesregierung endlich die Ursachen der Probleme angehen“, fordert der WWF in seiner Stellungnahme. Einerseits braucht es mehr Ressourcen für die Behörden, etwa für Amtssachverständige. Andererseits muss die Qualität der von den Projektwerbenden eingereichten Unterlagen erhöht werden, weil es sonst weiterhin zu unnötigen Verzögerungen kommt. Zudem bräuchte es einen klaren gesetzlichen Rahmen für eine naturverträgliche Energiewende. Ebenfalls großes Potenzial hätte der verstärkte Einsatz von „Strategischen Umweltprüfungen“ am Runden Tisch, um Konflikte schon im Vorfeld möglichst zu entschärfen.
Generell sollten sich Politik und Verwaltung stärker mit Bürgerinitiativen und Umweltverbänden austauschen, um Naturschutzkonflikte frühzeitig zu erkennen. „Wer Planungs- und Genehmigungsabläufe wirklich beschleunigen will, muss dafür auch mehr öffentliche Akzeptanz schaffen. Mit einem rechtswidrigen Kahlschlag ist niemandem geholfen“, bekräftigt Hanna Simons vom WWF Österreich.
Die ausführliche Stellungnahme des WWF Österreich ist online auf der Parlaments-Homepage abrufbar: https://bit.ly/2w7Lmgb
Rückfragehinweis:
Theresa Gral, WWF-Pressesprecherin, Tel: 01-48817-216 – E-Mail: theresa.gral@wwf.at
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