Bericht zeigt alarmierende Entwicklung: Artensterben, Klimakrise und Verschmutzung setzen europäischen Meeren massiv zu – WWF fordert verbindlichen Meeresschutz im EU Ocean Act
WWF: Illegaler Kaviar-Handel gefährdet Donau-Störe
Wien/Sofia/Bukarest, Montag, 14. November 2011 – Der WWF warnt, dass die Störe in der Donau wegen des illegalen Handels mit Kaviar aus Bulgarien und Rumänien am Rand der Ausrottung stehen. Wie eine neue Studie enthüllt, die TRAFFIC für den WWF erstellt hat, geht der illegale Handel trotz Schutzmaßnahmen weiter und gefährdet das Überleben der seltenen Fische. Für ein Kilogramm Kaviar werden 6.000 Euro und mehr gezahlt. Der WWF fordert die bulgarische und rumänische Regierung sowie die EU auf, Kontrollen massiv zu verschärfen um den illegalen Handel zu verhindern und die Störe vor dem Aussterben zu retten.
Der Bericht von TRAFFIC (dem internationalen Artenschutzprogramm des WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN) zeigt auf, dass die EU-Behörden insgesamt 14 Beschlagnahmungen von illegalem Kaviar mit Bezug zu Bulgarien (27,5 kg in fünf Fällen) und Rumänien (25 kg in neun Fällen) meldeten. Diese hatten zwischen 2000 und 2009 stattgefunden. Bulgarien und Rumänien selbst gaben jedoch keinerlei Aufgriffe an.
Die beiden Länder beheimaten die einzigen überlebensfähigen Vorkommen wild lebender Störe in der EU. Fünf von sechs in der Donau ursprünglich lebenden Stör-Arten sind heute vom Aussterben bedroht. Deshalb ist die Stör-Fischerei in Rumänien und Bulgarien derzeit verboten.

“Es ist sehr bedenklich, dass es weder in Bulgarien noch in Rumänien Fälle von illegalem Kaviar gab, während andere EU-Mitgliedsstaaten etliche Aufgriffe registrierten, in denen diese beiden Länder involviert waren”, sagt Studienautorin Katalin Kecse-Nagy von TRAFFIC. “Auch wenn die gemeldeten Mengen nicht sehr hoch sind, muss uns bewusst sein, dass das tatsächliche Ausmaß des illegalen Handels vermutlich deutlich größer ist und dass das ein untragbares Risiko für die höchst gefährdeten Störe darstellt,” so Kecse-Nagy weiter. Kecse-Nagy weist auch darauf hin, dass Rumänien und Bulgarien 2007 der EU beigetreten sind, sodass der illegale Handel nun innerhalb der Union stattfindet und nur schwer entdeckt und verhindert werden kann.
Aufgrund ihrer geographischen Lage stellen die beiden Länder im Südosten Europas zudem potentielle Schmugglerrouten für illegalen Kaviar vom Kaspischen Meer dar, dem weltweit bedeutendsten Herkunftsgebiet für die hochpreisige Delikatesse. Ein Fall in Deutschland bestätigt diesen Verdacht: 2009 wurde Kaviar beschlagnahmt, der als Zuchtkaviar aus Bulgarien verkauft worden war. Der Handel mit Wildkaviar ist derzeit nicht erlaubt, Bulgarien und Rumänien dürfen nur Kaviar aus Zuchtfarmen ausführen. Wissenschaftliche Untersuchungen durch Isotopenanalyse haben jedoch gezeigt, dass der geprüfte Kaviar in Wirklichkeit vom Kaspischen Meer stammte und illegal in die EU eingeführt worden war.
Der Report von WWF und TRAFFIC empfiehlt, dass in Rumänien und Bulgarien die Kapazitäten zur Überwachung des Kaviarhandels deutlich erhöht werden. Aber auch die EU trägt große Verantwortung für die Regulierung des Kaviarhandels. „Die EU-Staaten sind die größten Abnehmer für Kaviar aus Rumänien und an zweiter Stelle bei Kaviar aus Bulgarien“, betont WWF-Expertin Jutta Jahrl. “Die EU muss alle Schlupflöcher schließen damit Störe vor dem Aussterben bewahrt werden.” Problematisch ist auch mangelndes Wissen und Bewusstsein bei Händlern und Konsumenten. Sogar spezialisierte Händler wissen oft zu wenig über die vorgeschriebene Kennzeichnung von legalem Kaviar Bescheid. “Es ist entscheidend, dass Händler und Konsumenten keinen Kaviar ohne diese Kennzeichnung kaufen. Das würde eine wirkungsvolle Maßnahme gegen den illegalen Handel sein”, so Jahrl.
Der Report, „Trade in Sturgeon Caviar in Bulgaria and Romania“ wurde durch den WWF und The Mohammed bin Zayed Species Conservation Fund und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) finanziert.
Weitere Informationen:
MMag. Franko Petri, Pressesprecher WWF, Tel. 01-48817-231
E-Mail: franko.petri@wwf.at.
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